Digitaler Service: Das OZG-Portal der BGW

Der Staat wird digital – und die BGW macht mit. Neben den Formularen auf bgw-online und unter "Meine BGW" bieten wir weitere Online-Formulare an, um Anliegen bequem digital zu erledigen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungen im OZG-Portal der BGW.

OZG steht für Onlinezugangsgesetz. Die Idee dahinter: Schlange stehen bei Verwaltungsleistungen war gestern! Deshalb sollen staatliche Stellen auf allen Ebenen, auch die gesetzliche Unfallversicherung, einen komfortablen Zugang zu ihren Online-Services bieten.

Im OZG-Portal der BGW haben Sie die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen, Belege digital einzureichen, uns online zu kontaktieren und einen Antrag zu stellen, welche Daten bei der BGW gespeichert sind. Das OZG-Portal der BGW ist auch über das das Serviceportal Unfallversicherung der DGUV www.dguv.de/serviceportal erreichbar.

Manche der Services gibt es auch unter "Meine BGW" – was ist der Unterschied?

Beim OZG-Portal ist kein Nutzerkonto erforderlich. Das heißt, Sie betreten den Formularbereich „als Gast“, machen Eingaben, senden diese an die BGW und erhalten diese zum Schluss als PDF zum Abspeichern.

Der Zugang zu "Meine BGW" erfolgt per Login zu Ihrem Konto. Einmal registriert, haben Sie alle Formulare – auch die bereits abgesendeten – in einer digitalen Übersicht und können zum Beispiel einmal abgegebene Unfallanzeigen als Vorlage für das nächste Ereignis nutzen ohne alle Daten erneut eingeben zu müssen. Darüber hinaus bietet "Meine BGW" viele weitere Vorteile.

Welches Online-Formular gibt es wo?

Mitgliedschaft und Beitrag (für Unternehmen

Service

OZG-Portal

Meine BGW

Anmeldung eines Unternehmens

Ja (zum Service)

Ja

Mitteilung an Unfallversicherungsträger (Beitrag, Versicherung)

Ja (zum Service)

Nein

Änderungen im Unternehmen

Ja (zum Service)

Nein

Abmeldung von Unternehmen

Ja (zum Service)

Nein

Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (für Unternehmen)

Ja (zum Service)

Ja

Rehabilitation und Leistung (für Versicherte)

Service

OZG-Portal

Meine BGW

Arbeits- und Wegeunfall melden

Ja (zum Service)

Ja

Kostenübernahme für Hilfsmittel

Ja (zum Service)

Nein

Kraftfahrzeughilfe

Ja (zum Service)

Nein

Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten

Ja (zum Service)

Nein

Leistungen für Hinterbliebene nach einem Todesfall durch
einen Arbeits-/ Wegeunfall oder eine Berufskrankheit

Ja (zum Service)

Nein

Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (für Versicherte)

Ja (zum Service)

Nein

Mitteilung an Unfallversicherungsträger (Unfall, Berufskrankheit)

Ja (zum Service)

Nein

Maßnahmen bei Berufskrankheiten / Individualprävention

Ja (zum Service)

Nein

Sonstige Dokumente

Service

OZG-Portal

Meine BGW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Ja (zum Service)

Nein

Warum gibt es das OZG-Portal der BGW?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch anzubieten. Außerdem müssen alle Bundes- und Landesbehörden ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund verknüpfen. Auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, ihre Leistungen elektronisch über Portale anzubieten. So sollen die Bürgerinnen und Bürger auf möglichst einfachem Wege den Zugang zu verschiedensten Verwaltungsdienstleistungen finden. Eine hohe Priorität liegt bei den Angeboten auf der Nutzungsfreundlichkeit.