Digitaler Service: Das OZG-Portal der BGW
Der Staat wird digital – und die BGW macht mit. Neben den Formularen auf bgw-online und unter "Meine BGW" bieten wir weitere Online-Formulare an, um Anliegen bequem digital zu erledigen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungen im OZG-Portal der BGW.
OZG steht für Onlinezugangsgesetz. Die Idee dahinter: Schlange stehen bei Verwaltungsleistungen war gestern! Deshalb sollen staatliche Stellen auf allen Ebenen, auch die gesetzliche Unfallversicherung, einen komfortablen Zugang zu ihren Online-Services bieten.
Im OZG-Portal der BGW haben Sie die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen, Belege digital einzureichen, uns online zu kontaktieren und einen Antrag zu stellen, welche Daten bei der BGW gespeichert sind. Das OZG-Portal der BGW ist auch über das das Serviceportal Unfallversicherung der DGUV www.dguv.de/serviceportal erreichbar.
Manche der Services gibt es auch unter "Meine BGW" – was ist der Unterschied?
Beim OZG-Portal ist kein Nutzerkonto erforderlich. Das heißt, Sie betreten den Formularbereich „als Gast“, machen Eingaben, senden diese an die BGW und erhalten diese zum Schluss als PDF zum Abspeichern.
Der Zugang zu "Meine BGW" erfolgt per Login zu Ihrem Konto. Einmal registriert, haben Sie alle Formulare – auch die bereits abgesendeten – in einer digitalen Übersicht und können zum Beispiel einmal abgegebene Unfallanzeigen als Vorlage für das nächste Ereignis nutzen ohne alle Daten erneut eingeben zu müssen. Darüber hinaus bietet "Meine BGW" viele weitere Vorteile.
Welches Online-Formular gibt es wo?
Mitgliedschaft und Beitrag (für Unternehmen
Service | OZG-Portal | Meine BGW |
---|---|---|
Anmeldung eines Unternehmens | Ja (zum Service) | Ja |
Mitteilung an Unfallversicherungsträger (Beitrag, Versicherung) | Ja (zum Service) | Nein |
Änderungen im Unternehmen | Ja (zum Service) | Nein |
Abmeldung von Unternehmen | Ja (zum Service) | Nein |
Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (für Unternehmen) | Ja (zum Service) | Ja |
Rehabilitation und Leistung (für Versicherte)
Service | OZG-Portal | Meine BGW |
---|---|---|
Arbeits- und Wegeunfall melden | Ja (zum Service) | Ja |
Kostenübernahme für Hilfsmittel | Ja (zum Service) | Nein |
Kraftfahrzeughilfe | Ja (zum Service) | Nein |
Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten | Ja (zum Service) | Nein |
Leistungen für Hinterbliebene nach einem Todesfall durch | Ja (zum Service) | Nein |
Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (für Versicherte) | Ja (zum Service) | Nein |
Mitteilung an Unfallversicherungsträger (Unfall, Berufskrankheit) | Ja (zum Service) | Nein |
Maßnahmen bei Berufskrankheiten / Individualprävention | Ja (zum Service) | Nein |
Sonstige Dokumente
Service | OZG-Portal | Meine BGW |
---|---|---|
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz | Ja (zum Service) | Nein |
Warum gibt es das OZG-Portal der BGW?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch anzubieten. Außerdem müssen alle Bundes- und Landesbehörden ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund verknüpfen. Auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, ihre Leistungen elektronisch über Portale anzubieten. So sollen die Bürgerinnen und Bürger auf möglichst einfachem Wege den Zugang zu verschiedensten Verwaltungsdienstleistungen finden. Eine hohe Priorität liegt bei den Angeboten auf der Nutzungsfreundlichkeit.