Versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer
Zum Kreis der Pflichtversicherten gehören außerdem Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Selbstständige in den folgenden Bereichen:
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Bereitschafts- und Vollzeitpflege
- Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
- Betreiberinnen und Betreiber von ambulanten Pflegediensten
- Betreiberinnen und Betreiber von privaten Tageseinrichtungen für Kinder
- Dozentinnen und Dozenten im Gesundheitswesen
- Friseurinnen und Friseure
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Hebammen
- Krankengymnasten
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Logopädinnen und Logopäden
- Masseurinnen und Masseure
- Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
- Notärztinnen und Notärzte
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer
- Kindertagespflegepersonen
- Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der alternativen Heilmethoden (z. B. Reiki, Shiatsu, Kinesiologie, Ayurveda, Traditionelle Chinesische Medizin)
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft anmelden.