Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Gesundheitsdienst, dem Veterinärwesen und der Wohlfahrtspflege sowie der Friseur- und Kosmetikbranche. Auch geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich oder unentgeltlich Tätige, Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden genießen Versicherungsschutz.

In der Unfallversicherung bedarf es keiner An- und Abmeldung der einzelnen Beschäftigten. Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit der Aufnahme der Beschäftigung und gilt für sämtliche Beschäftigte im Betrieb – unabhängig von der namentlichen Meldung.