Nahaufnahme Händeschütteln, im Bildhintergrund unterhalten sich zwei Personen

Versicherte Personen

Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Gesundheitsdienst, dem Veterinärwesen und der Wohlfahrtspflege sowie der Friseur- und Kosmetikbranche. Auch geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich oder unentgeltlich Tätige, Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden genießen Versicherungsschutz.

In der Unfallversicherung bedarf es keiner An- und Abmeldung der einzelnen Beschäftigten. Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit der Aufnahme der Beschäftigung und gilt für sämtliche Beschäftigte im Betrieb – unabhängig von der namentlichen Meldung.

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr

Versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer

Zum Kreis der Pflichtversicherten gehören außerdem Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Selbstständige in den folgenden Bereichen:

  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Bereitschafts- und Vollzeitpflege
  • Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
  • Betreiberinnen und Betreiber von ambulanten Pflegediensten
  • Betreiberinnen und Betreiber von privaten Tageseinrichtungen für Kinder
  • Dozentinnen und Dozenten im Gesundheitswesen
  • Friseurinnen und Friseure
  • Fußpflegerinnen und Fußpfleger
  • Hebammen
  • Krankengymnasten
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Masseurinnen und Masseure
  • Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
  • Notärztinnen und Notärzte
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer
  • Kindertagespflegepersonen
  • Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der alternativen Heilmethoden (z. B. Reiki, Shiatsu, Kinesiologie, Ayurveda, Traditionelle Chinesische Medizin)

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft anmelden.