
Versicherte Personen
Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Gesundheitsdienst, dem Veterinärwesen und der Wohlfahrtspflege sowie der Friseur- und Kosmetikbranche. Auch geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich oder unentgeltlich Tätige, Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden genießen Versicherungsschutz.
In der Unfallversicherung bedarf es keiner An- und Abmeldung der einzelnen Beschäftigten. Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit der Aufnahme der Beschäftigung und gilt für sämtliche Beschäftigte im Betrieb – unabhängig von der namentlichen Meldung.
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Versicherungsschutz von mitarbeitenden Eheleuten
Versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer
Zum Kreis der Pflichtversicherten gehören außerdem Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Selbstständige in den folgenden Bereichen:
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Bereitschafts- und Vollzeitpflege
- Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
- Betreiberinnen und Betreiber von ambulanten Pflegediensten
- Betreiberinnen und Betreiber von privaten Tageseinrichtungen für Kinder
- Dozentinnen und Dozenten im Gesundheitswesen
- Friseurinnen und Friseure
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Hebammen
- Krankengymnasten
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Logopädinnen und Logopäden
- Masseurinnen und Masseure
- Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
- Notärztinnen und Notärzte
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer
- Kindertagespflegepersonen
- Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der alternativen Heilmethoden (z. B. Reiki, Shiatsu, Kinesiologie, Ayurveda, Traditionelle Chinesische Medizin)
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft anmelden.