Gefahrtarif der BGW und Veranlagung Grundlage der Beitragsberechnung
Alle sechs Jahre geben die Berufsgenossenschaften ihren Beitragssystemen eine neue Berechnungsgrundlage – den Gefahrtarif. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor.
Im Gefahrtarif sind die Gewerbezweige der beitragspflichtigen Unternehmen zu Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Jeder Gefahrtarifstelle wird eine Gefahrklasse zugeordnet. Diese Gefahrklassen drücken das Unfallrisiko eines Unternehmens aus.
Verschiedene Gewerbe sind zu Klassen mit gleichartigen Risiken zusammengelegt. Als Faustregel gilt: je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger die Beiträge bei gleichem Entgelt.
Neue Veranlagungsbescheide kommen im Oktober
Derzeit gilt noch der 5. Gefahrtarif der BGW – ab dem 1. Januar 2025 wird er durch den neuen, 6. Gefahrtarif abgelöst. Ende Oktober 2024 erhalten BGW-Mitgliedsunternehmen sowie persönlich Versicherte deshalb einen Veranlagungsbescheid, der sie über ihre Gefahrklasse für den Geltungszeitraum des 6. Gefahrtarifs informiert.
Gefahrtarif
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