Werkstätten für Menschen mit Behinderungen: Vieles zu beachten bei Neubau und Modernisierung
Pressemitteilung
08.07.2021Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müssen vielen Ansprüchen gerecht werden. Wie sich bei Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen funktionale, ergonomische, sichere und gesunde Arbeitsplätze gestalten lassen, ist eine wichtige Frage für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Antworten gibt die DGUV Information 207-028 "Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)". Auch beim Online-Kongress BGW forum 2021 "Sicher und gesund in der Behindertenhilfe" vom 6. bis 8. September steht das Thema im Fokus.
Gesetzliche Vorschriften im Blick haben
Wenn Gebäude von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu klein geworden sind, stehen Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen an. Mancherorts werden Gewerbeimmobilien angemietet oder gekauft, für die dann eine Nutzungsänderung erfolgen muss. Vorausschauende Planung und Gestaltung ermöglichen ein sicheres und gesundes Arbeiten für alle, die später in den Werkstätten arbeiten. Für WfbM reichen die Mindestflächen nach Arbeitsstättenrecht in der Regel nicht aus. Eine behinderten- und behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte und der Arbeitsplätze erfordert grundsätzlich mehr Platz. Das betrifft die gesamte Anlage von den Arbeitsplätzen über die Verkehrswege bis hin zum Außengelände.
Zahlreiche Vorschriften, Verordnungen und Regelungen müssen bei der Bauplanung und -ausführung einer WfbM berücksichtigt und angewendet werden. Nicht nur Träger und Leitungen von Werkstätten oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten sich dessen bewusst sein, auch Architektinnen und Architekten sowie Fachplanerinnen und -planer müssen diese Regelwerke im Blick haben. Das Thema Arbeitsschutz sollte möglichst frühzeitig bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Eine anschauliche Hilfestellung bietet die DGUV Information 207-028 "Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)", die wichtige Vorschriften, Normen und Erfahrungen aus der Arbeitsschutzpraxis zusammenfasst.
BGW forum 2021 "Sicher und gesund in der Behindertenhilfe"
Um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Beteiligten geht es auch beim Online-Kongress BGW forum 2021 vom 6. bis 8. September. Im Blickpunkt steht die Gesundheit bei der Arbeit - sowohl die der Mitarbeitenden als auch die der in Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen. In abwechslungsreichen und interaktiven Beiträgen werden Lösungsansätze, Praxisbeispiele und Handlungshilfen vorgestellt – auch zur Gestaltung von Arbeitsplätzen. Mehr Informationen zum Online-Kongress und zur kostenfreien Anmeldung (ab 12. Juli) gibt es unter www.bgwforum.de/behindertenhilfe.
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für fast 9,3 Millionen Versicherte in rund 660.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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