Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Thema: „UV-Jahresmeldung“
Die Meldung erfolgt aus Ihrem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm heraus. In einigen Programmen läuft dies automatisch zusammen mit den übrigen Jahresmeldungen. Prüfen Sie das bitte in Ihrem Programm beziehungsweise in der zugehörigen Beschreibung.
Wenn Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm benutzen, machen Sie die Meldung über eine Ausfüllhilfe (wie sv-net). Hier suchen Sie zum Beispiel den Punkt Jahresmeldung und wählen den Meldegrund 92 - UV-Jahresmeldung aus.
Die UV-Jahresmeldung geht über die Datenannahmestelle der Krankenkassen direkt an die Datenstelle der deutschen Rentenversicherung (DSRV).
Für jede beziehungsweise jeden in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigten ist, unabhängig von den Entgeltmeldungen zur übrigen Sozialversicherung, eine UV-Jahresmeldung zu erstatten.
Die gesetzliche Rentenversicherung informiert auf ihrer Website zu weiteren Fragen und Antworten.
Die UV-Jahresmeldung ist bis spätestens zum 16. Februar eines jeden Jahres abzugeben.
Sofern Änderungen hinsichtlich der Entgelthöhe gemeldet werden müssen, muss zunächst die Ursprungsmeldung storniert werden. Anschließend muss die Entgeltmeldung in der korrekten Höhe vorgenommen werden.
Wurde für das betreffende Jahr
- noch keine UV-Jahresmeldung vorgenommen, ist diese erstmalig zu melden.
- bereits eine UV-Jahresmeldung abgegeben, muss diese Meldung ebenfalls erst storniert und anschließend mit den korrekten Werten neu gemeldet werden.
Im Rahmen des Meldeverfahrens zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Unternehmen Daten an die Sozialversicherung gemeldet. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten so insbesondere die Daten, die zur Berechnung der Beiträge nötig sind. Diese Informationen werden mit dem digitalen Lohnnachweis übermittelt.
Zum anderen gibt es unabhängig von der Beitragsberechnung noch die UV-Jahresmeldung im Rahmen des DEÜV-Verfahrens zur Sozialversicherung: Diese Meldung dient ausschließlich als Prüfhilfe für die Deutsche Rentenversicherung, die Betriebsprüfungen durchführt.
Die zum 16.02. für das jeweils vorangegangene Jahr abzugebende UV-Jahresmeldung hat das gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung des betreffenden Jahres zu enthalten, auch wenn dieses bereits in unterjährigen Entgeltmeldungen übermittelt wurde.
Auch wenn einzelne Beschäftigungsverhältnisse bereits vor dem 31.12. beendet wurden, müssen diese gemeldet werden.
Die UV-Jahresmeldung ist eine Prüfgrundlage für die Betriebsprüfungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei geht es zum Beispiel um die korrekte Zuordnung der Entgelte zu Gefahrtarifstellen. Die UV-Jahresmeldung ist also keine Berechnungsgrundlage für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und wird - entgegen der Bezeichnung – auch nicht bei dieser eingereicht.
Es handelt sich hier um eine Jahresmeldung, in der immer das Entgelt für ein bestimmtes Kalenderjahr zu melden ist. In welchem Zeitraum es erzielt wurde, spielt keine Rolle. Wurde das Entgelt nur in einem Teil des Jahres erzielt, muss trotzdem das ganze Jahr als Meldezeitraum angegeben werden.
Es muss geprüft werden, ob die Mitgliedsnummer (BGW: Kundennummer) und die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BGW: 15186676) korrekt angegeben wurden. Ob die Mitgliedsnummer grundsätzlich richtig ist, kann über das zentrale Mitgliedsnummernverzeichnis geprüft werden. Wenn kein Fehler bei der Eingabe dieser Nummern vorliegt, ist der Fehler mit der zuständigen Krankenkasse abzuklären (zum Beispiel fehlerhafte Versichertennummer).
Im Regelfall ist das Feld in Grundstellung zu belassen (leer oder 000, je nach Programm). Nur bei Sonderkonstellationen (zum Beispiel bei Entsparung von Wertguthaben) ist der entsprechende UV-Grund auszuwählen.
Gemeldet werden müssen:
- die Versicherungsnummer des/der Beschäftigten
- die Betriebsnummer des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin
- der Abgabegrund (92)
- die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers (BGW: 15186676)
- die Mitgliedsnummer beim zuständigen UV-Träger (BGW: zehnstellige Kundennummer)
- das Kalenderjahr, für das gemeldet werden soll
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in der Unfallversicherung
- die Zuordnung des Arbeitsentgelts zur Gefahrtarifstelle (bei der BGW: zum Strukturschlüssel)
Das Entgeltabrechnungsprogramm beziehungsweise die Ausfüllhilfe geben diese zu meldenden Daten vor oder fordern zu deren Eingabe auf.