Betriebsärzte /-ärztinnen, arbeitsmedizinische Vorsorge Aktualisiert: 07.06.2021

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gelten im Pandemiefall dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für jede ärztliche Praxis; diese ergeben sich aus dem Pandemieplan und Anordnungen des Bundes und der Länder. Als pragmatische Lösung könnten in der Notsituation bestimmte arbeitsmedizinische Vorsorgen auch telefonisch durchgeführt werden. Denn bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Beratung im Vordergrund (Quelle: Bundesarbeitsministerium). Untersuchungen können jedoch ergänzend notwendig sein.

Antworten auf häufig gestelle Fragen

Häufig gestellte Fragen