Sie erhalten anschließend eine Übersicht mit charakteristischen Gefährdungen zu denen betriebliche Schutzmaßnahmen vorliegen müssen.
Unter "Weitere Gefährdungen" können Sie diese Liste ergänzen.
Berücksichtigen Sie dazu Hinweise Ihrer Arbeitsschutzbeauftragten (zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/ Betriebsärztin) und nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Beschäftigten.