Welche Tragezeiten sind für FFP2-Masken zu beachten?
Informationen zur Tragedauer, Erholungsdauer und notwendigen Pausen für FFP2/FFP3-Masken finden sich in der Tabelle in Anhang 2 (Tragezeitbegrenzung) der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" und bei der BAuA. Weiterhin finden sich Informationen in der Betriebsanleitung des Herstellers. Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.
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Aktualisiert: 27.10.2020