Darf ich Bewegungsangebote (Betriebssport) anbieten?
Bewegungsangebote bzw. Betriebssport können unter Einhaltung der Empfehlungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) für die Branche Fitness- und Sportstudios bzw. für Sportunternehmen und den Bereich der Sportvereine durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie dabei vorrangig länderspezifische Regelungen.
(28.05.2020)