Wann muss ich eine Atemschutzmaske tragen?
Bei therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich wird empfohlen, dass Beschäftigte eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2-Maske) tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild.
Wenn die Patientin oder der Patient keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, müssen Beschäftigte immer mindestens eine FFP2-Maske tragen, plus Schutzbrille oder Gesichtsschild.
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.
Das richtige sichere Auf- und Absetzen der Atemschutzmasken sollte den Beschäftigten dringend demonstriert und von diesen geübt werden.
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Aktualisiert: 27.10.2020