Wohin wende ich mich im Falle eines Arbeitsunfalls?
Wird das Impfzentrum nicht von einem Mitgliedsbetrieb der BGW betrieben, sind Unfallmeldungen aus Impfzentren grundsätzlich den UV-Trägern der öffentlichen Hand zuzuleiten. Das betrifft insbesondere:
- das Verwaltungspersonal
- das Sicherheitspersonal
- das medizinische Personal
- die ehrenamtlich Tätigen
07.01.2021