Wer sollte informiert werden?
Ansprechpartner können der Arbeitgeber, der Präventionsdienst der BGW, der Betriebsarzt, die Hygienefachkraft, das Gesundheitsamt und die Pflegedienstleitung sowie ggf. die betriebliche Interessenvertretung sein.
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Ansprechpartner können der Arbeitgeber, der Präventionsdienst der BGW, der Betriebsarzt, die Hygienefachkraft, das Gesundheitsamt und die Pflegedienstleitung sowie ggf. die betriebliche Interessenvertretung sein.