Vorstand Aufgaben und Mitglieder - 13. Amtsperiode

Vorrangig erfüllt der Vorstand diese Aufgaben:

  • Er vertritt und verwaltet die Berufsgenossenschaft gesetzlich.
  • Der Vorstand stellt den Haushaltsplan, die Dienstordnung und den Stellenplan auf.
  • Er beschließt über die Umlagerechnung und die Beiträge für die Versicherten.
  • Er fasst Beschlüsse über Vermögens-, Grundstücks- und Bauangelegenheiten.

Zu den Mitgliedern des Vorstands zählen:

Mitglieder des BGW-Vorstands