Aus der Pandemie für die Pandemie lernen: BGW-Expertengespräch zum Management von COVID-19 bei Beschäftigten im Gesundheitswesen

Pressemitteilung

11.11.2020

Der Schutz der Beschäftigten vor dem Virus gehört in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu den großen Herausforderungen der Coronapandemie. In einem Expertengespräch der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben nun Fachleute aus Wissenschaft, Betrieben, öffentlichem Gesundheitsdienst und dem Bundesgesundheitsministerium aktuelle Erkenntnisse zur Verbreitung und Prävention berufsbedingter COVID-19-Erkrankungen im Gesundheitswesen zusammengetragen.

Das Infektionsgeschehen

Deutlich wurde, dass Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ein höheres berufsbedingtes COVID-19-Risiko tragen als in anderen Zweigen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege. Insgesamt waren der BGW bis Ende Oktober aus den nicht staatlichen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege knapp 11.000 meldepflichtige Verdachtsfälle auf berufsbedingte COVID-19-Erkrankungen gemeldet worden, die meisten davon bislang zu Beginn der Pandemie im Frühjahr.

Der massive Wiederanstieg der Fallzahlen in der Bevölkerung im Herbst spiegelt sich in der Berufskrankheiten-Statistik der BGW zu COVID-19 wie auch in ebenfalls im Expertengespräch vorgestellten Testungen bei Beschäftigten des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) bislang nicht im selben Maße wider. Allerdings ist für die erste Novemberwoche auch in der BGW-Statistik bereits eine Tendenz nach oben zu beobachten. Branchenübergreifend verzeichnete die BGW bis zum 6. November rund 11.200 meldepflichtige Anzeigen des Verdachts auf eine berufsbedingte COVID-19-Erkrankung, rund 280 mehr als noch eine Woche zuvor. Rund 5.700 dieser Meldungen kamen aus Kliniken, weitere knapp 3.700 aus Pflegeeinrichtungen.

Masken wirken

Gleichzeitig zeigen erste statistische Auswertungen und Forschungsergebnisse, dass sich berufsbedingte Infektionen mit geeigneten Schutzmaßnahmen reduzieren lassen. Besonders hervorgehoben wurde die – zu Beginn der Pandemie teilweise unterschätzte – Präventionswirkung von medizinischem Mund-Nasen-Schutz für dessen Trägerinnen und Träger.

Bereits Anfang Oktober hatte die BGW in Abstimmung mit weiteren Institutionen ihre Hilfestellungen zur betrieblichen Klärung des Erfordernisses von Atemschutz bei stationären Pflege- und Betreuungstätigkeiten entsprechend weiterentwickelt. Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hob diese fortlaufende Anpassung der Hilfestellungen der Berufsgenossenschaft in einem Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Expertengesprächs positiv hervor: Bestes Beispiel ist ja dafür der Einsatz vonFFP2-Masken", so Westerfellhaus. Nachdem sie zunächst Standard bei allen körpernahen Tätigkeiten waren, sollen sie jetzt nur nach einer vorherigen Risikobewertung eingesetzt werden.

Erfahrungen und Ideen

Als Good-Practice-Beispiele und Handlungsfelder wurden im Expertengespräch beispielsweise die Information, Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten, das Mitwirken des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin an der Konzeption und Umsetzung der betrieblichen Schutzmaßnahmen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Betriebsmedizin und Hygienebeauftragten sowie von Betriebsmedizin und Gesundheitsämtern genannt.

An anstehenden Aufgaben kristallisierten sich unter anderem das Umsetzen der Mitte Oktober in Kraft getretenen neuen Corona-Testverordnung und mit Blick auf das kommende Jahr das Vorbereiten der in Aussicht stehenden Impfungen heraus. Außerdem wiesen mehrere Referenten auf die akute Gefahr steigender Infektionen im privaten Bereich hin, die auch im Gesundheitswesen tätige Personen betreffe.

Das Erreichte sichern

Angesichts der stark ansteigenden Infektionszahlen in der Allgemeinbevölkerung gelte es nun, so der übereinstimmende Tenor der Fachbeiträge, das im Arbeitsschutz im Gesundheitswesen Erreichte zu sichern. Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW, fasst es zum Ende der Veranstaltung in seinem Resümee zusammen: Wir müssen wirklich dafür sorgen, dass die Menschen im Gesundheitswesen nicht in einer Weise von der pandemischen Lage betroffen werden, dass es für sie selber eine extreme Aufopferung darstellt und die Gesellschaft vor ein Problem stellt in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens.

Ferner wies Brandenburg darauf hin, dass für Tätigkeiten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium sowie für andere Tätigkeiten mit Infektionsgefahr in ähnlichem Maße im Falle einer COVID-19-Erkrankung eine Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht kommt. Die BGW hat bis zum 6. November bereits rund 7.600 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt – rund 78 Prozent der bereits entschiedenen meldepflichtigen Verdachtsfälle.

Mehr erfahren

Unter www.bgw-online.de/corona gibt die Berufsgenossenschaft fortlaufend aktuelle Informationen rund um das Coronavirus im Hinblick auf die Prävention in den Arbeitsfeldern Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Versicherungsschutz und Rehabilitation. Neu auf der Seite ist der BGW-Maskenkompass: Dieser zeigt auf, welcher Maskentyp grundsätzlich für welchen Einsatzzweck geeignet ist und worauf bei Beschaffung und Anwendung geachtet werden sollte. Direkt dorthin führt der Link www.bgw-online.de/masken-kompass.

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Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für fast 9,3 Millionen Versicherte in rund 660.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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