Allgemeine Teilnahmebedingungen für BGW-Veranstaltungen

Corona-Regelung bei Veranstaltungen

Für Veranstaltungen der BGW gibt es aufgrund der derzeitigen Risikoeinschätzung seit 23.01.2023 keine verpflichtenden Corona-Einschränkungen mehr.

Um sich und andere bei Präsenzveranstaltungen bestmöglich zu schützen, empfehlen wir die allgemeinen Hygieneempfehlungen beizubehalten.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg, erkennen Sie die nachfolgend dargelegten allgemeinen Teilnahmebedingungen an – unabhängig davon, ob die betreffende Veranstaltung im Präsenz- oder im Onlineformat durchgeführt wird. Das gilt grundsätzlich auch für Veranstaltungen, die die BGW zusammen mit Kooperationspartnern ausrichtet.

1. Voraussetzung zur Teilnahme

In der Regel richten sich Veranstaltungen der BGW an unterschiedliche Zielgruppen aus den Mitgliedbetrieben. An BGW-Veranstaltungen kann grundsätzlich jede Person teilnehmen, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Teilnehmenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verbleibt die Aufsichtsverpflichtung beim Mitgliedsunternehmen und ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Gegebenenfalls einschränkende Voraussetzungen für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen entnehmen Sie den entsprechenden Print- und Online-Publikationen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer anderer Unfallversicherungsträger sind den BGW-Teilnehmenden grundsätzlich gleichgesetzt, teilnahmeberechtigt sind ferner auch sonstige Dritte.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu einer BGW-Veranstaltung erfolgt schriftlich und in der Regel online über ein Web-Anmeldeformular. Andere Kommunikationswege können im Einzelfall eröffnet sein. Aus der Anmeldung zu einer BGW-Veranstaltung erwächst kein Anspruch auf Teilnahme. Alle Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ist das Teilnehmerkontingent in allen Veranstaltungsteilen (Workshops, Plenen etc.) erschöpft, erfolgt eine schriftliche oder mündliche Mitteilung beziehungsweise es wird bereits während eines Online-Anmeldeverfahrens angezeigt. Kurzfristige Programmänderungen bezüglich einzelner Veranstaltungen beziehungsweise Programmpunkte behält sich die BGW vor. Verbindliche Anmeldefenster mit den entsprechenden Buchungsoptionen und -konditionen (zum Beispiel Frühbucher, Spätbucher, Tageskarten, Begleitpersonen, Sondergebühren) sind in den Print- und Online-Publikationen der BGW zu den jeweiligen Veranstaltungen genannt. Nach erfolgter Anmeldung erhält jeder Teilnehmende – beziehungsweise das anmeldende Mitgliedsunternehmen – eine schriftliche Anmeldebestätigung mit einer Zusammenstellung der gebuchten Angebote/Leistungen. Durch die Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem anmeldenden Teilnehmenden beziehungsweise dem anmeldenden Mitgliedsunternehmen und der BGW zustande – auch wenn eine Veranstaltung kostenfrei ist.

3. Tagungsgebühren bei kostenpflichtigen Veranstaltungen

Entsprechend der Buchung variiert der Leistungsumfang, der durch Gebühren abgedeckt ist. Mögliche Leistungen sind beispielsweise Tagungsteilnahme, Teilnahme am wissenschaftlichen Programm, Exkursionen und Transfers, Tagungsunterlagen, Zertifikate, ÖPNV-Tickets, Verpflegung, Sportangebot, Übernachtungen, Sonderveranstaltungen. Aufschluss über die jeweilige Gebührenhöhe und den individuellen Leistungsumfang geben die Print- und Online-Publikationen zur jeweiligen Veranstaltung, die Anmeldebestätigung oder die Rechnung. Die Rechnung wird nach erfolgter Anmeldung versandt. Eine Teilnahme ist nur gewährleistet, wenn der Rechnungsbetrag vor der Veranstaltung zum festgelegten Termin auf dem jeweils angegebenen Konto eingegangen ist. Eine Bezahlung vor Ort ist in der Regel nicht möglich. Die in der Rechnung aufgeführten Preise sind Endpreise. Die BGW ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die Rechnungen weisen entsprechend keine Umsatzsteuer aus.

4. Leistungen Dritter

Sofern die BGW Leistungen Dritter lediglich vermittelt (beispielsweise zur Ermöglichung eines Rahmenprogramms), übernimmt sie keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der von den Dritten erbrachten Leistungen sowie für deren Handeln oder Unterlassen. Die BGW weist darauf hin, dass bei Verträgen, die zwischen Teilnehmenden und Dritten zustande kommen (zum Beispiel bei Buchung der Hotelunterkunft), Vertragsansprüche ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner bestehen.

5. Stornierung und Rückerstattung

Die Stornierung einer Anmeldung ist schriftlich an die Ansprechpersonen der jeweiligen Veranstaltung zu richten. Eine unangekündigte Nichtteilnahme ist keine Stornierung. Individuelle Regelungen zu Stornogebühren und korrespondierenden Fristen werden in den Print- und Online-Publikationen kommuniziert, ebenso die Kontaktdaten der Ansprechpersonen. Rückerstattungen von Tagungsgebühren erfolgen aus organisatorischen Gründen grundsätzlich erst nach der jeweiligen Veranstaltung, es sei denn eine andere Regelung wurde im Zusammenhang mit einer betreffenden Einzelveranstaltung kommuniziert. Eventuell anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Sollten durch die Absage von Teilnehmerinnen und Teilnehmern Stornokosten aufgrund privater Zusatzbuchungen (wie etwa Voranreise) anfallen, sind diese selbst zu tragen. Es greifen gesonderte Bedingungen der jeweiligen Hotels. Detaillierte Informationen erhalten Sie hierzu auf Anfrage bei den Ansprechpersonen der jeweiligen Veranstaltungen.

6. Reisekosten

Reisekosten werden – abweichend von Regelungen bei einigen BGW-Seminaren – nicht erstattet.

7. Anerkennung als Fortbildungsmaßnahme

Ob eine BGW-Veranstaltung als Fortbildungsmaßnahme anerkannt ist und von welchen Institutionen und Gremien gegebenenfalls eine Vergabe von Fortbildungspunkten erfolgt, erfahren Sie in den Print- und Online-Publikationen zu den einzelnen Veranstaltungen. Die Teilnahme an Fortbildungen oder anderen Veranstaltungen der BGW ersetzt nicht die innerbetriebliche Unterweisung und andere dem Mitgliedsunternehmen gesetzlich auferlegten Pflichten.

8. Urheberrechte/Nutzungsrechte

Die Urheber- und Nutzungsrechte der vor, auf und nach BGW-Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Medien sind zu beachten. Die Erlaubnis zur Vervielfältigung/Publikation – auch auszugsweise – der durch die BGW bereitgestellten Unterlagen beschränkt sich auf BGW-eigene Materialien und den betrieblichen Einsatz für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

9. Ton-, Bild und Videoaufzeichnungen

Aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten sowie von Persönlichkeitsrechten ist die Erstellung von Audio-, Foto- und Videoaufnahmen durch die Teilnehmenden der BGW-Veranstaltung grundsätzlich untersagt. Anmeldende Mitgliedsunternehmen haben die jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer hierüber vorab hinreichend zu informieren.

10. Hausrecht/Ausschluss von der Teilnahme/Netiquette

Die BGW ist berechtigt, Teilnehmenden die weitere Teilnahme an einer BGW-Veranstaltung zu untersagen und sie in Ausübung des Hausrechts aus dem BGW-Bereich zu verweisen. Ein Ausschluss ist unter anderem dann gerechtfertigt, wenn andere Veranstaltungsteilnehmer gefährdet werden. Sollten bei Online-Veranstaltungen der BGW öffentlich sichtbare Chatbeiträge von einzelnen Teilnehmenden gegen Standards der Netiquette verstoßen, behält sich die BGW deren Löschung oder Kommentierung vor.

11. Bild- und Videodokumentation

Auf BGW-Veranstaltungen werden Fotos und Videos zur Dokumentation erstellt, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Diese Aufnahmen können im Veranstaltungsverlauf Verwendung finden, sie können aber auch in Publikationen der BGW oder im Rahmen der Presseberichterstattung veröffentlicht werden (Print und Online). BGW-Veranstaltungen – vor allem in digitalen Formaten – werden online live übertragen und im Nachgang öffentlich zugänglich gemacht. Mit der Anmeldung zu einer BGW-Veranstaltung erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, möglicherweise in diesen Zusammenhängen abgebildet zu werden. Das gilt insbesondere auch für Onlineveranstaltungen, die mit eingeschalteten Kameras durchgeführt werden.

12. Sonstiger Hinweis

Unfallereignisse mit erlittenen Körperschäden von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern auf der An- oder Abreise zu einer BGW-Veranstaltung oder während der Veranstaltung sind der BGW oder dem jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, damit die Voraussetzungen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes geprüft und etwaige Leistungen festgestellt werden können.