Technische Regeln für Gefahrstoffe: Laboratorien

Artikelnummer: TRGS 526

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Diese Regel findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.

Diese Schrift enthält folgende Themen:

  • Anwendungsbereich und allgemeine Hinweise
  • Gefährdungsbeurteilung und Substitionsprüfung
  • Übergreifende Betriebsbestimmungen
  • Spezielle Betriebsbestimmungen
  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Prüfungen
  • Literatur