Technische Regeln für Gefahrstoffe: Gefahrstoffe in der medizinischen Versorgung

Artikelnummer: TRGS 525

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst.

Diese Technische Regel schafft eine einheitliche Grundlage zum Umgang mit Gefahrstoffen in allen Bereichen der medizinischen Versorgung: Mit der Neufassung der TRGS 525 vom September 2014 (veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt am 13.10.2014) wurde der Geltungsbereich über die Humanmedizin hinaus auf die Veterinärmedizin ausweitet. Im Bereich Veterinärmedizin werden die Besonderheiten der Großtierbehandlung ebenso berücksichtigt wie das breite Spektrum der Therapieverfahren.

Darüber hinaus gilt die Regel unter anderem für Apotheken, alle Bereiche der ambulanten und stationären Pflege sowie für den Rettungs- und Krankentransport. Ebenfalls erfasst sind medizinische Untersuchungseinrichtungen für Körpergewebe und -flüssigkeiten sowie alternativmedizinische Einrichtungen.

Die TRGS 525 bietet vielfältige Handlungshilfen, insbesondere Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu geeigneten Schutzmaßnahmen - jeweils angepasst an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie den Stand der Technik. Im Hinblick auf den Umgang mit Arzneimitteln geht die Regel neben neuen Therapien auch auf wichtige Informationsquellen ein, da Arzneimittel nicht den Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen unterliegen.