Gesetzliche Unfallversicherung Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung München

Artikelnummer: BGW 22-00-007

Aufgabe der Bezirksverwaltung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu entschädigen. Unfall- und Berufskrankheitenmeldungen müssen daher an die Bezirksverwaltung gerichtet werden.

Die Zuständigkeit richtet sich nach den ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl. Um herauszufinden, welche Bezirksverwaltung für Sie zuständig ist, nutzen Sie bitte die Suche.

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