Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Artikelnummer: DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 (Erster Nachtrag) mit Durchführungsanweisungen vom April 1998 (aktualisierte Nachdruckfassung vom Januar 2005) gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Sie gilt ebenso für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Neben Begriffsbestimmung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen enthält die Broschüre Bestimmungen zu folgenden Themen:

Grundsätze, Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln, Prüfungen, Arbeiten an aktiven Teilen, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile, Zulässige Abweichungen, Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten

In der Anlage sind enthalten:

  • Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln
  • Bezugsquellenverzeichnis
  • Elektrotechnische Regeln
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Titel: DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unfallverhütungsvorschrift
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