Fahrzeug-Instandhaltung

Artikelnummer: DGUV Regel 109-009

Diese Regel findet Anwendung auf die Instandhaltung, Änderung, Ergänzung und Demontage von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen sowie auf die dazu benutzten Anlagen und Einrichtungen.

Sie enthält unter anderem folgende Themen:

  • Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Anforderungen
  • Bau und Ausrüstung (zum Beispiel bauliche Einrichtungen, Maschinen und Geräte sowie elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
  • Betrieb (zum Beispiel gemeinsame Bestimmungen und besondere Bestimmungen bei Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefahren, durch elektrischen Strom und für Arbeiten an Schienenfahrzeugen)
  • Prüfung und Zeitpunkt der Anwendung


Im Anhang bietet diese Regel folgendes: