Grundsätze der Prävention

Artikelnummer: DGUV Regel 100-001

Diese DGUV Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Die DGUV Regel 100-001 richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und gibt ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften.

Sie zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Dabei enthält die Regel auch Auszüge aus weiteren relevanten Gesetzen, Vorschriften und Regeln.

Zu den wesentlichen Inhalten zählen:

  • die Pflichten des Unternehmers wie beispielsweise Beurteilen der Arbeitsbedingungen, Unterweisen der Beschäftigten oder Maßnahmen bei Mängeln
  • die Pflichten der Versicherten wie etwa die Unterstützung des Unternehmers bei Sicherheitsmaßnahmen, verantwortungsbewusstes Verhalten oder Melden von Gefahren und Mängeln im Arbeitsbereich
  • die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes: sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstung
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Titel: DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
Grundsätze der Prävention 1 Exemplar