Liste der Berufskrankheiten

Artikelnummer: DGUV Information 21-00-002

In dieser Liste hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Erkrankungen als Berufskrankheiten gelten. Der Anerkennung von Berufskrankheiten durch Berufsgenossenschaften sind damit enge Grenzen gesetzt.

Am 1. August 2021 trat die Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft. Die vorliegende Liste der Berufskrankheiten wurde in der Anlage 1 um die BK-Nummern 2116 und 4116 erweitert.

Was ist eine Berufskrankheit?

Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen infrage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

Sogenannte Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb in der Regel keine Berufskrankheiten sein.

Verdacht auf Berufskrankheit: Gleich melden!

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Hierzu sind Unternehmen, sowie Ärztinnen und Ärzte verpflichtet.