Betriebsanweisung für Friseurinnen und Friseure

Artikelnummer: BGW 09-19-091

Die Betriebsanweisung für das Friseurhandwerk fasst für Sie die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Umgang mit Gefahrstoffen und Stoffen, die unter das Gefahrstoffrecht fallen zusammen. Sie weist auf Gesundheitsgefahren hin und zeigt geeignete Schutzmaßnahmen auf.

Im Friseurhandwerk werden hauptsächlich kosmetische Mittel verwendet, die zwar nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind, jedoch auch im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt werden müssen. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und des Gefahrstoffverzeichnisses muss der Salon eine Betriebsanweisung erstellen. Sie weist auf betriebsspezifische Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen hin. Und sie fasst die wichtigsten Sicherheitsaspekte und Schutzmaßnahmen zusammen.

Die Betriebsanweisung können Sie zur Unterweisung Ihrer Beschäftigten nutzen. Hängen Sie sie an geeigneter Stelle auf, damit Ihre Beschäftigten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen können.

Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, stellt Ihnen die BGW eine Betriebsanweisung für das Friseurhandwerk zur Verfügung. Hier sind häufig gebrauchte kosmetische Mittel, mögliche Gesundheitsgefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen bereits beschrieben. Sie haben zudem die Möglichkeit, die durchschnittliche Verbrauchsmenge der verwendeten Kosmetikprodukte, Reinigungs- sowie Desinfektionsmittel einzutragen. Füllen Sie diese Betriebsanweisung sorgfältig aus, dient sie auch als Gefahrstoffverzeichnis im Sinne der Gefahrstoffverordnung.

Die Inhalte der Betriebsanweisung basieren auf den Vorgaben der TRGS 530 "Friseurhandwerk".

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Titel: Betriebsanweisung für Friseurinnen und Friseure - Friseurkundin lässt sich die Haare waschen
Betriebsanweisung für Friseurinnen und Friseure 1 Exemplar