Unfallversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer des Friseurhandwerks | BGW 03-04-090 / TV-FHV-9
Im Friseurhandwerk sind auch die Unternehmerinnen und Unternehmer persönlich bei der BGW versichert. Bereits mit Aufnahme der Tätigkeit bieten wir einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten.
Damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall finanziell ausreichend abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, die Versicherungssumme Ihrem tatsächlichen Einkommen anzupassen.
Der Flyer "Freiwillige Höherversicherung - Friseurinnen und Friseure" erläutert in aller Kürze Wissenswertes rund um einen höheren Versicherungsschutz.
Er beschreibt außerdem das ganzheitliche Konzept von Prävention und Rehabilitation sowie das Beitragssystem.
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