Bei der Arbeit gut versichert Infoflyer für Ein-Euro-Jobber

Artikelnummer: BGW 03-04-009

Bei der Arbeit gut versichert

Sie haben einen gemeinnützigen Ein-Euro-Job erhalten? Zum Beispiel in einem Pflegeheim oder in einer anderen sozialen Einrichtung oder in einer Werkstatt für die berufliche Förderung?

Dann sind Sie kostenlos bei uns – bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz BGW) – als Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Zum Beispiel wenn Sie sich bei der Arbeit  verletzen. Bestimmte Krankheiten gelten als Berufskrankheiten – immer dann, wenn sie nachweislich durch die Arbeit verursacht werden. Auch dann sind Sie bei uns versichert. Ebenso, wenn Sie auf dem Weg von oder zur Arbeit einen Unfall haben. Der Vorteil der gesetzlichen Unfallversicherung: keine Praxisgebühr, keine Zuzahlungen, bessere Leistungen.

Rundum gut geschützt

Gut zu wissen, dass Sie sich auf Ihre Versicherung verlassen können. Am besten aber ist es natürlich, Sie bleiben gesund. Deshalb entwickeln wir zusammen mit den Betrieben Standards für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Was können Sie tun, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden? Wen können Sie fragen, wenn Ihnen etwas unsicher vorkommt? Und was tun, wenn doch etwas passiert ist?

Bevor es losgeht

Bevor Sie mit einer neuen Tätigkeit anfangen, muss Ihr Vorgesetzter in Ihrem Einsatzbetrieb Sie einweisen: Den Job zeigen, auf unbekannte Gefahren hinweisen, erklären wie Sie auf Nummer sicher gehen. Vor allem, wenn Sie an Maschinen arbeiten sollen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas nicht klar ist.

Schutzkleidung

Sicherheitsschuhe, Helm, Schutzbrille, Kittel oder Handschuhe – für manche Jobs gibt es vorgeschriebene Arbeitskleidung. Alles, was Sie brauchen, bekommen Sie von Ihrem Betrieb. Achten Sie darauf, dass Ihnen die Größe passt und die Sachen in Ordnung sind.

Auf’s Mitmachen kommt es an

Für die Ausrüstung ist der Betrieb verantwortlich – für’s Benutzen Sie selbst. Fragen Sie bei Ihrem Vorgesetzten nach, wenn etwas nicht in Ordnung ist.

  • Halten Sie sich unbedingt an die Sicherheitsanweisungen.
  • Tragen Sie Ihre Schutzkleidung.
  • Arbeiten Sie nicht mit defekten Geräten.
  • Arbeiten Sie nicht mit beschädigter Schutzausrüstung.

Ihre Ansprechpartner

Für jeden Betrieb ist ein Betriebsarzt zuständig. Wenn bei der Arbeit Probleme mit Ihrer Gesundheit auftreten, ist er Ihr Ansprechpartner. Selbstverständlich vertraulich – für den Betriebsarzt gilt die ärztliche Schweigepflicht, wie für jeden anderen Arzt auch.

Der Sicherheitsbeauftragte und die Sicherheitsfachkraft sind für die Sicherheit im Betrieb zuständig und als Ansprechpartner für Sie da. Außerdem können Sie sich an die betriebliche Interessenvertretung – den Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung – wenden.

Und wenn doch etwas passiert?

Ob Werkstatt, Küche, auf einem Flur oder bei der Grünpflege – ein Unfall kann überall passieren. Es klingt vielleicht komisch – aber durch Stolpern, Stürzen oder Ausrutschen passieren die meisten Unfälle. Und das geht nicht immer ohne Verletzung aus.

Erste-Hilfe und Verbandbuch

In jedem Betrieb gibt es ausgebildete Ersthelfer. Die Namen und Telefonnummern stehen auf dem Notfallplan (grüner Aushang).

Und selbst wenn es mit einem Pflaster getan ist – lassen Sie jede Verletzung im Verbandbuch eintragen. Ein Zeckenbiss? Auch so etwas gehört ins Verbandbuch. Denn dabei könnte eine Krankheit übertragen  werden.

Was ins Verbandbuch gehört

  • Was ist passiert?
  • Wer hat sich verletzt und wie?
  • Wer war Zeuge?
  • Wer hat Erste Hilfe geleistet?
  • Muss der Verletzte zum Arzt?

Das ist wichtig für Sie: Mit diesen Angaben aus dem Verbandbuch kann Ihr Fall zügig bearbeitet werden.

Falls Sie zum Arzt müssen …

Gehen Sie zu einem „Durchgangsarzt“ („D-Arzt“). Ihr Vorgesetzter weiß Bescheid. Ärzte in der Unfallambulanz im Krankenhaus sind in der Regel solche Durchgangsärzte. Wichtig: Teilen Sie dem D-Arzt mit, dass der Unfall bei der Arbeit passiert ist.

Keine Praxisgebühr

Der Vorteil für Sie: Keine Praxisgebühr und keine Zuzahlung für Medikamente. Der Durchgangsarzt rechnet mit uns ab. Und wir kümmern uns um die bestmögliche Behandlung.

Wenn die Arbeit krank macht?

Eine starke Allergie auf ein Putzmittel? Eine verdächtige Entzündung nach einem Zeckenbiss? Das sind Beispiele für gesundheitliche Probleme, die durch die Arbeit verursacht werden können.

Wenn Sie annehmen, dass Ihre Krankheit oder Beschwerden mit der Arbeit zu tun haben, lassen Sie sich am besten einen Termin beim Betriebsarzt geben. Sie können einfach Ihren Vorgesetzten nach dem Betriebsarzt fragen.

Bei uns sind Sie gut versorgt

Behandlung und Reha: Wir übernehmen alle Kosten für eine bestmögliche Behandlung. Wenn eine Reha nötig ist, kümmern wir uns um alles.

Verletztengeld: Solange Sie krankgeschrieben sind, wird Ihr Arbeitslosengeld weitergezahlt. Das regeln wir. Nur die Aufwandsentschädigung entfällt, solange Sie nicht in Ihrem Ein-Euro-Job arbeiten können.

Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist durch vorbeugende Maßnahmen in den vergangenen 20 Jahren deutlich gesunken. Das Gleiche gilt für Berufskrankheiten. Aber wenn doch etwas passiert, dann sind Sie bei uns in guten Händen.

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