Stammdatenabrufe anzeigen

Dieser Service für BGW-Mitgliedsbetriebe bietet Ihnen eine Übersicht über alle vorliegenden Stammdatenabrufe ab 2018. Die Stammdatenabrufe gehören zum digitalen Lohnnachweis.

Jeder Stammdatenabruf steht für eine sogenannte meldende Stelle. Dies kann ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil sein, zum Beispiel eine Betriebsstätte oder einen sogenannten Meldekreis.

Pro Stammdatenabruf erwartet die BGW mindestens einen (Teil-)Lohnnachweis.

So gehen Sie vor

Um den Service zu nutzen, ist ein Login (mit Registrierung) auf bgw-online.de erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter „Meine Unternehmen“ anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt die Freischaltcodes per Post an die Unternehmensadresse.

Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter „Meine Unternehmen“ hinzufügen, um die Services dauerhaft zu nutzen. Steuerberater und Steuerberaterinnen oder andere Bevollmächtigte können mit nur einem Login (mit Registrierung) die Freischaltcodes von mehreren Mitgliedsunternehmen eintragen, um für diese die Services zu nutzen.

Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.

Freischaltcode anfordern oder eintragen (mit Login/Registrierung)

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