PIN anzeigen (UV-Meldeverfahren)

Für das Meldeverfahren zur Unfallversicherung (UV-Meldeverfahren) benötigen BGW-Mitgliedsbetriebe eine PIN. Diese können Sie unter "Meine BGW" jederzeit selbst abrufen.

So gehen Sie vor

Um den Service "PIN anzeigen" zu nutzen, ist ein Login (mit Registrierung) auf bgw-online.de erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter „Meine Unternehmen“ anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt die Freischaltcodes per Post an die Unternehmensadresse.

Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter „Meine Unternehmen“ hinzufügen, um die Services dauerhaft zu nutzen. Steuerberater und Steuerberaterinnen oder andere Bevollmächtigte können mit nur einem Login (mit Registrierung) die Freischaltcodes von mehreren Mitgliedsunternehmen eintragen, um für diese die Services zu nutzen.

Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.

Freischaltcode anfordern oder eintragen (mit Login/Registrierung)

Freischaltung erfolgt? Online-Service starten (mit Login/Registrierung)

PIN verwenden

Die PIN wird für das Meldeverfahren zur Unfallversicherung (UV-Meldeverfahren) benötigt. Dieses Verfahren dient auch der Abgabe des digitalen Lohnnachweises. Es ist Bestandteil des DEÜV-Meldeverfahrens zur Sozialversicherung.

Die BGW hat allen Unternehmen im November 2016 ihre Zugangsdaten zum Meldeverfahren inklusive PIN zugeschickt – bei einer Neuanmeldung als BGW-Mitglied nach diesem Datum entsprechend später.