Lohnnachweise anzeigen

Mit diesem Service erhalten Sie eine Übersicht über Daten aus den (Teil-)Lohnnachweisen, die der BGW für die Beitragsberechnung gemeldet wurden.

Der Service "Lohnnachweise anzeigen" bietet Ihnen einen schnellen Überblick, welche Daten die BGW für einen Beitragsbescheid berücksichtigt. Daten werden erst ab dem Meldejahr 2018 angezeigt.

Gerade größere Unternehmen können mit diesem Service schnell erkennen, welche Daten vorliegen.

So gehen Sie vor

Um den Service zu nutzen, ist ein Login (mit Registrierung) auf bgw-online.de erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter „Meine Unternehmen“ anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt die Freischaltcodes per Post an die Unternehmensadresse.

Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter „Meine Unternehmen“ hinzufügen, um die Services dauerhaft zu nutzen. Steuerberater und Steuerberaterinnen oder andere Bevollmächtigte können mit nur einem Login (mit Registrierung) die Freischaltcodes von mehreren Mitgliedsunternehmen eintragen, um für diese die Services zu nutzen.

Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.

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