Unfall melden, Wegeunfall-Fragebogen ausfüllen

Die Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod von Versicherten zur Folge hat. 

Den Wegeunfallfragebogen nutzen Sie bitte nur auf Anfrage der BGW.

Unfallanzeige: Unfall melden

Anzeigepflichtig ist der Unternehmer, die Unternehmerin oder eine bevollmächtigte Person. Diese Person muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin zur Erstattung der Anzeige beauftragt sein.

Unfall melden? Bitte beachten

Bitte geben Sie an, welches Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) vor dem Absenden Kenntnis genommen hat. Sollte kein Betriebs- oder Personalrat vorhanden sein, tragen Sie bitte "BR nicht vorhanden" oder "BR nicht zuständig" an der entsprechenden Stelle ein.

Außerdem muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin über die Unfallanzeige informieren. Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird, sind auf ihr Recht hinzuweisen, eine Kopie der Anzeige verlangen zu können.

Wegeunfall: Fragebogen nur auf Anfrage ausfüllen

Unter den Versicherungsschutz fallen auch Wegeunfälle. Diese ereignen sich zum Beispiel auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In diesem Fall ist der Wegeunfall-Fragebogen auszufüllen - aber nur auf Anfrage der BGW.

Alternativ zum Online-Formular können Sie für den Wegeunfall auch unser PDF-Formular nutzen.