Versicherung
Die BGW ist für knapp neun Millionen Versicherte in mehr als 656.000 Unternehmen zuständig und gehört damit zu den größten gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland.
Zu den beitragspflichtigen Unternehmen zählen unter anderem die von kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägerinnen und Trägern geführten Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, freigemeinnützige und private Krankenhäuser sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, ärztliche, zahnärztliche und therapeutische Praxen, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Apotheken, Hebammen und Entbindungspfleger, Einrichtungen des Gesundheits- und Veterinärwesens, ambulante Pflegedienste, podologische Betriebe, Fußpflege- und Kosmetikstudios, Kindertagespflegepersonen sowie Friseursalons.
Kirchliche Einrichtungen können auch bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach Bereichen innerhalb von Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Kleiderkammer).
Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer. Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist und nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann sich zu besten Konditionen freiwillig versichern. Ehrenamtlich beziehungsweise unentgeltlich Tätige sind ebenfalls versichert. Die BGW trägt im Versicherungsfall die Kosten für eine Vielzahl von Leistungen.
Wir beraten Unternehmerinnen und Unternehmer
Sie haben Fragen zu Ihrem Beitrag oder Versicherungsschutz? Die Unternehmerbetreuung der BGW steht Ihnen zu diesen Themen kompetent zur Seite. Mit unserem kostenlosen Beratungsangebot wenden wir uns an Großunternehmen, kleine Betriebe, an bereits bei der BGW versicherte Unternehmen sowie an Unternehmerinnen und Unternehmer oder Selbstständige, die Mitglied bei uns werden möchten.
Sie wollen Ihr Unternehmen bei der BGW anmelden?
- Informationen zum Versicherungsschutz in der Bereitschafts- und Vollzeitpflege.
- Informationen zum Versicherungsschutz in der 24-Stunden-Betreuung.
- Übrigens: Staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst werden nicht von der BGW betreut. Zuständig sind hier die Unfallkassen als Versicherungsträgerinnen der öffentlichen Hand.
- Alle Informationen zum Versicherungsschutz für Betreuerinnen und Betreuer (Berufsbetreuung).
- Schon gewusst? Bei Praktika und Ferienjobs sowie Ein-Euro-Jobs stehen Sie natürlich auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Sie interessieren sich für Versicherungsschutz im Falle betriebsbedingter Reisen ins Ausland?
- Im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr genießen Sie ebenfalls den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Informieren Sie sich rund um den Versicherungsschutz für den Bundesfreiwilligendienst.
- Alles Wichtige zum Versicherungsschutz im Ehrenamt.
- Aktualisierung der Bezugsgröße.
DGUV-Video: Die Vorteile der Haftungsübernahme für Ihr Unternehmen In diesem Video erklärt die DGUV kurz und anschaulich, was der Begriff der Haftungsübernahme für Unternehmen bedeutet. Sowohl Vorteile dieser Absicherung werden beleuchtet, als auch Nachteile werden aufgezeigt, die das Fehlen der Absicherung mit sich bringt. | mehr |