Passagierflugzeug im Flug, seitlich

Gesetzliche Unfallversicherung bei Aufenthalten im Ausland

In vielen Fällen beschränken sich die Tätigkeiten von Versicherten nicht mehr nur auf Deutschland, da immer mehr Beschäftigte auch im Ausland eingesetzt werden.

Mit vielen Ländern bestehen Vereinbarungen, wonach die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unter bestimmten Bedingungen dem Arbeitnehmer auch bei einer vorübergehenden Auslandstätigkeit den gewohnten Versicherungsschutz garantieren.

Wesentliche Voraussetzung für die gesetzliche Unfallversicherung im Ausland ist, dass ein inländisches Beschäftigungsverhältnis über die Zeit des Auslandeinsatzes hinaus besteht. Um Einzelfälle zu klären, nutzen Sie bitte unseren Fragebogen "Ausstrahlung".

Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an die BGW:

Sollten wir nach dem Auswerten Ihrer Antworten zu dem Ergebnis kommen, dass kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach deutschem Recht im Rahmen der Ausstrahlung besteht, schicken wir Ihnen bei Bedarf gern ein Angebot zu einer freiwilligen Auslandsversicherung.

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr