Wegeunfall Richtig reagieren – so hilft Ihnen die BGW

Wenn auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause Wegeunfälle geschehen, wird Versicherten umfangreich geholfen. Ein fiktives Beispiel zeigt, was Sie von der BGW erwarten können.

Wie Manuela M. ihren Trümmerbruch des Oberschenkels in den Griff bekam

Die Gesundheits- und Krankenpflegerin Manuela M. fuhr mit dem Fahrrad zur Arbeit, als ihr ein Lkw-Fahrer die Vorfahrt nahm. Sie stürzte und erlitt einen Trümmerbuch des Oberschenkels.

  • Nach notärztlicher Versorgung wurde die Versicherte per Rettungswagen in ein für schwere Verletzungen zugelassenes Krankenhaus gebracht.
  • Die Durchgangsärztin im Hospital meldete mit einem ärztlichen Bericht (D-Arzt-Bericht) den Wegeunfall der BGW.
  • Im Krankenhaus wurde der Bruch operiert und zur Stabilisierung des Oberschenkelknochens mit Platten und Schrauben stabilisiert.
  • Bereits im Krankenhaus wurde intensiv mit einer Mobilisierung von Manuela M. durch Physiotherapie begonnen.
  • Nach Entlassung aus der stationären Behandlung wurde die nahtlose Fortsetzung der therapeutischen Maßnahmen organisiert (Krankengymnastik).
  • Mehrmals erfolgte zur Heilbehandlungsüberwachung eine Wiedervorstellung bei der Durchgangsärztin.

BGW übernimmt Kosten

Versicherte profitieren von umfangreichen Leistungen – die Kosten übernimmt die BGW.

  • Die Notarztbehandlung und Fahrt mit dem Rettungswagen übernimmt die BGW. Ebenso die Operation und stationäre Behandlung.
  • Betroffene leisten keine Zuzahlung zur medizinischen Versorgung (zum Beispiel stationäre Heilbehandlung, Krankengymnastik oder ergotherapeutische Behandlung).
  • Zahlung von erforderlicher Haushaltshilfe bis zum Höchstbetrag von 70 Euro pro Tag.
  • Fahrtkosten zur Behandlung werden übernommen.
  • Zahlung von Verletztengeld durch die BGW ab der siebten Woche nach dem Unfall (nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber).
  • Bestehen nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit weiterhin größere Einschränkungen durch die Unfallfolgen, kommt auch die Zahlung einer Verletztenrente in Betracht.