Arbeitsunfall Was tun? So unterstützt Sie die BGW

In Ihrem Betrieb ist ein Arbeitsunfall passiert oder Sie sind sogar selbst betroffen? Sehen Sie in einem fiktiven Beispiel, mit welchen Hilfen und Leistungen Sie bei Arbeitsunfällen rechnen können.

Wie Heike K. ihren Handgelenksbruch in den Griff bekam

Die erfahrene Gesundheits- und Krankenpflegerin Heike K. stolperte auf dem Weg in ein Krankenzimmer, stürzte auf ihr rechtes Handgelenk und zog sich einen Speichenbruch zu.

Heike K.s Arbeitsunfall geschah in der Krankenpflege. Doch die Abläufe sind – je nach Fall – in allen bei der BGW versicherten Branchen vergleichbar.

  • Die Krankenpflegerin suchte eine Durchgangsärztin auf. Nach ausführlicher Untersuchung (inklusive Röntgen) wurde der Bruch medizinisch umfassend versorgt. Mit einem ärztlichen Bericht (D-Arzt-Bericht) meldete die Durchgangsärztin den Arbeitsunfall der BGW.
  • Eine Wiedervorstellung bei der Durchgangsärztin wurde auf einen Termin vier Wochen später festgelegt.
  • Zehn ergotherapeutische Behandlungen wurden verordnet.
  • Ein stationäres Heilverfahren war bei dieser Verletzung nicht erforderlich.

BGW übernimmt Kosten

Versicherte profitieren von umfangreichen Leistungen – die Kosten übernimmt die BGW.

  • Betroffene müssen zur medizinischen Versorgung nichts zuzahlen, auch nicht zur Krankengymnastik oder ergotherapeutischen Behandlung.
  • Fahrtkosten zur Behandlung werden übernommen.
  • Die BGW zahlt Verletztengeld ab der siebten Woche nach dem Unfall (nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber).
  • Bestehen nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit weiterhin größere Einschränkungen durch die Unfallfolgen, kommt auch die Zahlung einer Verletztenrente in Betracht.