Person im Arztkittel zeigt Stethoskop mit Paragraphen-Symbol auf der Membran.

Berufskrankheiten: Rechtliche Neuerungen Unterlassungszwang entfällt

Zum Jahreswechsel 2020/21 haben sich einige Regelungen zu Berufskrankheiten geändert. Die Individualprävention hat weiterhin einen hohen Stellenwert.

Zu den Berufskrankheiten zählen verschiedene Krankheiten, die in einer Berufskrankheitenliste aufgeführt sind. Bei neun davon war eine Anerkennung bislang nur möglich, wenn die Betroffenen die gefährdende Tätigkeit aufgaben. Jetzt hat sich die Rechtslage geändert: Zum 1. Januar 2021 ist dieser "Unterlassungszwang" entfallen. Damit sind gegebenenfalls zusätzliche Leistungen der Berufsgenossenschaft möglich.

In den bei der BGW versicherten Unternehmen und Tätigkeitsfeldern geht es vor allem um Hauterkrankungen und bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule.

Rückwirkung: Was ist zu tun?

Die Rechtsänderung betrifft rückwirkend auch sogenannte Altfälle, Entscheidungen mit Ablehnung der Berufskrankheit. Zwei Sachlagen sind zu unterscheiden:

  • In einigen Fällen ab 1997 liegt bereits ein Bescheid vor, dass die BGW eine Berufskrankheit anerkennt, sobald die Tätigkeit auf Dauer unterlassen wird. Hier nimmt die BGW von sich aus Kontakt zu den Versicherten auf und klärt alles Weitere. Sie selbst müssen also zunächst nichts tun!
  • In anderen Fällen konnte die BGW die Berufskrankheit nicht anerkennen, weil kein medizinischer Zwang zur Unterlassung der Tätigkeit bestand. Hier können Versicherte im Hinblick auf die Rechtsänderung bei den genannten Erkrankungen eine Wiederaufnahme des Verfahrens prüfen lassen. Dazu empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der zuständigen Bezirksverwaltung der BGW aufzunehmen. Wir beraten Sie gern, ob und welche Vorteile sich für Sie im Einzelfall ergeben könnten.

Angebote der BGW zur Individualprävention

Die aktuellen Anpassungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung machen deutlich, wie wichtig gezielte Präventionsangebote für Versicherte mit berufsbedingten Erkrankungen sind. Die BGW berät und begleitet die Betroffenen auch bisher schon intensiv und bietet Maßnahmen zur Individualprävention an. Das können zum Beispiel Hautschutzseminare oder die Teilnahme am "Rückenkolleg" sein. Ziel ist es, einer Entstehung, Verschlimmerung oder dem erneuten Ausbruch der Krankheit entgegenzuwirken.

Schulungsvideos Berufsdermatologie Update 2022

Die Arbeitsgemeinschaft JuDerm (Junge Dermatologen) im Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. hat mit Unterstützung der BGW fünf Schulungsvideos zum Thema Berufsdermatologie - Update 2022 - erstellt. Referent ist Prof. Dr. med. Christoph Skudlik, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie und Chefarzt des iDerm am Klinikum Hamburg und an der Universität Osnabrück.

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