So ermitteln Sie die Zahl der Sicherheitsbeauftragten Kriterien für Ihren Betrieb

Betriebe mit über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Mindestens eine Person, in größeren Betrieben, je nach Struktur und Gefährdungslage sind mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich.

Die Anforderungen sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“ beschrieben. Wie viele Sicherheitsbeauftragte sind konkret im Betrieb erforderlich? Hier finden sich fünf verbindliche Kriterien für die Praxis. 

Ein Kriterium ist die Betriebsgröße. In der Praxis entscheidend ist, dass Sicherheitsbeauftragte präsent sind. Für Betriebe mit mehreren Betriebstätten oder Bereiche mit Schichtbetrieb müssen entsprechend mehr Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Die Sicherheitsbeauftragten sollten die Beschäftigten und die Arbeitsumgebung in ihrem Zuständigkeitsbereich kennen.


Fünf Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

Kriterien für die Berechnung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten