Ersthelfer trainiert Wiederbelebungsmaßnahmen an Dummy

Erste Hilfe Verfahren zur Kostenübernahme

Mithilfe des Online-Verfahrens lässt sich unkompliziert prüfen, ob für die zur Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung vorgesehenen Personen eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist.

  • Ihre Pflicht:
    Nutzen Sie das Online-Verfahren, um jemanden zur Schulung anzumelden.
  • Ihr Vorteil:
    Sie erhalten eine Liste der Teilnehmenden zum Ausdrucken.
  • Kostenübernahmebestätigung:
    Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle.
  • Bitte beachten Sie:
    handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt.

Was ist zu tun?

  1. Kontakt mit Ausbildungsstätte aufnehmen, Termin finden und Personen für die Schulung festlegen.
  2. Die 15-stellige Unternehmensnummer oder die 10-stellige Betriebsstättennummer bereithalten.
  3. Prüfen Sie Ihre Berechtigung und starten Sie das komfortable Online-Verfahren.
  4. Kostenübernahmebestätigung für die aufgeführten Teilnehmenden ausdrucken und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vorlegen.

Wer ist berechtigt?

Häufig gestellte Fragen

 

Unser Tipp: Registrieren Sie sich für unser Online-Verfahren
Die Registrierung bei der BGW hat eine Menge Vorteile: Sie erhalten eine Kostenübernahmebestätigung und diese bleibt innerhalb Ihres Profils gespeichert. Sie können sie jederzeit wieder aufrufen und ausdrucken. Bei einer weiteren Kostenübernahmeprüfung müssen die Unternehmensdaten nicht erneut eingegeben werden.

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Anmeldeformularen:

Die online eingetragenen Namen der Teilnehmenden auf dem Anmeldeformular sind für die Ausbildungsstelle erforderlich, da das online ausgefüllte und ausgedruckte Formular bereits eine Kostenzusage der BGW ist. Die Teilnehmenden müssen zudem bei Namensgleichheit unterscheidbar bleiben. Diese Angaben sind gleichzeitig auch für die Prüfung der Kostenübernahme durch die BGW erforderlich. Unterzeichnete Anmeldeformulare dienen dem Nachweis, dass eine Ausbildungsmaßnahme tatsächlich erfolgt ist. Da die BGW die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen im Sinne des § 23 SGB VII übernimmt, ist sie gleichzeitig zur Überprüfung der Abrechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen der Ausbildungsstellen verpflichtet. Es handelt sich somit um eine Datenverarbeitung zur gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO, § 199 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII).

Die von der Ausbildungsstelle zur Prüfung der Kostenübernahme eingereichten Anmeldeformulare werden entsprechend 6 Jahre nach Ablauf des Geschäftsjahres aufbewahrt und danach gelöscht (§ 35 SRVwV).

Die Auswahlbox zum Beruf der Teilnehmenden im Anmeldeverfahren dient lediglich der Auskunft, ob die ausgewählte Berufsgruppe "zugelassen" oder "nicht zugelassen“ ist. Hintergrund ist, dass Gesundheitsfachberufe keine weitere Ausbildung zu betrieblichen Ersthelfenden benötigen, da sie Teil der beruflichen Qualifikation ist. Aus diesem Grund übernimmt die BGW in solchen Fällen die Kosten nicht. Die Information über den Beruf der Teilnehmenden wird nicht bei der BGW gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hinweis für Veranstalter: Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Rechnungsstellung über das eRechnungsportal.