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UV-Jahresmeldung (DEÜV-Verfahren) Daten für Betriebsprüfungen

Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des DEÜV-Verfahrens Daten zur Unfallversicherung anzugeben. Hierfür kommt die "UV-Jahresmeldung" zum Einsatz.

Als Einzelmeldung für jeden Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin werden Daten zur Unfallversicherung an die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag übermittelt.

Auf dieser Grundlage führt die Rentenversicherung Betriebsprüfungen durch. Dabei geht es zum Beispiel um die korrekte Zuordnung zu den Gefahrtarifstellen.

FAQ: UV-Jahresmeldung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beantwortet häufige Fragen zur UV-Jahresmeldung (DEÜV-Verfahren).

Gut zu wissen: Die UV-Jahresmeldung wird nicht für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen. Sie hat also nichts mit dem digitalen Lohnnachweis zu tun.

Die UV-Jahresmeldung bezieht sich immer auf ein volles Kalenderjahr, unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum der jeweiligen Person.

Daten für die DEÜV-Meldung

Die Rentenversicherung benötigt im Zusammenhang mit der DEÜV-Meldung von den bei der BGW versicherten Unternehmen folgende Daten:

  1. Betriebsnummer der BGW (BBNR-UV) = 15186676
  2. Unternehmensnummer bei der BGW (15 Ziffern)
  3. Gefahrtarifstelle (GTST) = vierstelliger Strukturschlüssel
  4. unfallversicherungspflichtiges Entgelt je beschäftigter Person (seit 2019: bis 96.000 Euro/Jahr)

Unternehmensnummer und Gefahrtarifstelle/Strukturschlüssel wurden auf dem Bescheid über die Veranlagung zu den Gefahrklassen gemäß § 159 Abs. 1 SGB VII beziehungsweise in einem Schreiben vom Oktober 2022 (Einführung der Unternehmensnummer) mitgeteilt.

Die BGW hat allen Unternehmen bereits im November 2016 ihre Zugangsdaten zum Meldeverfahren inklusive PIN zugeschickt – bei einer Neuanmeldung nach diesem Datum entsprechend später.

Bitte beachten Sie, dass bei jeder DEÜV-Meldung die verwendete Unternehmensnummer bei der BGW auf ihre Gültigkeit überprüft wird. Wir empfehlen, die in den Entgeltabrechungsprogrammen hinterlegte Nummer zu verifizieren. Eine falsche Nummer oder die Eingabe von Sonderzeichen (beispielsweise Schrägstrich oder Punkt) führt dazu, dass die DEÜV-Meldung abgewiesen wird und die gesamte Meldung nicht verarbeitet werden kann.

PIN vergessen oder verloren?

Hilfestellungen zur Meldung

Falls bei der Dateneingabe und -pflege in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm Fragen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die Servicestelle der Herstellungsfirma des von Ihnen genutzten Programms. Entsprechende Services bieten auch die verschiedenen Dienste zur manuellen Erstellung und elektronischen Übermittlung von Meldungen (Ausfüllhilfen, zum Beispiel sv.net/SV-Meldeportal - siehe Hinweise).

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

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