Hände tippen auf einer Laptoptastatur, daneben das Logo "Lohnnachweis digital"

Digitaler Lohnnachweis Grundlage der Beitragsberechnung

Das Meldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) basiert auf dem digitalen Lohnnachweis. Vorgeschaltet ist ein Stammdatenabruf. Was zu beachten ist.

Stammdatenabruf

Einmal im Jahr müssen die Stammdaten zum jeweiligen Unternehmen abgerufen werden – dazu gehören insbesondere Informationen zur Gefahrtarifstelle. Mit dem Abruf wird der BGW der spätere Lohnnachweis angekündigt. Zugleich wird sichergestellt, dass im jeweiligen Entgeltabrechnungsprogramm die richtigen Daten für Ihr Unternehmen hinterlegt sind. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Unternehmensnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden.

Der eigentliche Datenabruf erfolgt automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss jedoch für jedes Kalenderjahr aktiv durch den Nutzer oder die Nutzerin angestoßen werden. Der Stammdatenabgleich kann zu einem beliebigen Zeitpunkt im laufenden Meldejahr vorgenommen werden, am besten schon zum Jahresanfang.

Wird kein Entgeltabrechnungsprogramm im Unternehmen benutzt, kann die Meldung über eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe erfolgen (zum Beispiel sv.net/SV-Meldeportal - siehe Hinweise). Hier wird der Stammdatenabgleich unmittelbar vor Abgabe des digitalen Lohnnachweises angestoßen. 

Für den Stammdatenabruf sind folgende Zugangsdaten erforderlich:

  • Betriebsnummer der BGW: 15186676
  • Unternehmensnummer bei der BGW (15 Ziffern)
  • PIN

Die BGW hat allen Unternehmen bereits im November 2016 ihre Zugangsdaten zum Meldeverfahren inklusive PIN zugeschickt – bei einer Neuanmeldung nach diesem Datum entsprechend später.

PIN vergessen oder verloren? Stammdatenabrufe einsehen?


Digitaler Lohnnachweis

Sofern der Stammdatenabgleich erfolgt ist, kann der digitale Lohnnachweis übermittelt werden; er erfolgt stets für das gerade abgelaufene Kalenderjahr. Termin für die Meldung ist jeweils der 16. Februar des Folgejahres. Wurde kein Personal beschäftigt - auch keine Aushilfen -, entfällt die Meldung. Meldungen per digitalem Lohnnachweis erfolgen ausschließlich über die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder einer systemgeprüften Ausfüllhilfe (zum Beispiel sv.net/SV-Meldeportal - siehe Hinweise).

Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben:

  • Betriebsnummer der BGW: 15186676
  • Unternehmensnummer bei der BGW (15 Ziffern)
  • bezogen auf die Gefahrtarifstellen (Strukturschlüssel):
    • beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
    • geleistete Arbeitsstunden
    • Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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