Beitragssystem & Berechnung
Die Beitragshöhe hängt von der Höhe der Entgelte der Versicherten (Löhne und Gehälter) und den Ausgaben der BGW ab.
Zudem spielt das Unfallrisiko in der jeweiligen Gefahrtarifstelle eine Rolle, festgelegt durch die Gefahrklasse. Den Beitragsfuß berechnet die BGW jeweils abhängig vom Finanzbedarf eines Jahres. Seit Einführung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) rechnet die BGW mit zwei Beitragsfüßen:
- für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Betriebe: Beitragsfuß 2019: 1,94
- für alle nicht gemeinnützigen Unternehmen: Beitragsfuß 2019: 2,06
Der Beitragsfuß ist ein fester Satz, den die BGW jeweils für ein Beitragsjahr errechnet.
Ihr individueller Beitrag errechnet sich nach der folgenden Formel:
Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß
Ihr Beitrag = ──────────────────────────
1.000
Berechnungsbeispiele auf Basis des 5. Gefahrtarifs mit dem Beitragsfuß 2019 (Jahresbeitrag)
Ärztin/Arzt mit freiwilliger Versicherung
25.000,-- Euro x Gefahrklasse 1,97 x Beitragsfuß 2,06
────────────────────────────────── = 101,46 Euro
1.000
- Ärztin/Arzt mit freiwilliger Versicherung
96.000,-- Euro x Gefahrklasse 1,97 x Beitragsfuß 2,06
────────────────────────────────── = 389,59 Euro
1.000
Masseurin/Masseur - pflichtversicherter Unternehmer
25.000,-- Euro x Gefahrklasse 4,38 x Beitragsfuß 2,06
────────────────────────────────── = 225,57 Euro
1.000
Zahnärztin/Zahnarzt mit freiwilliger Versicherung
30.000,-- Euro x Gefahrklasse 2,02 x Beitragsfuß 2,06
────────────────────────────────── = 124,84 Euro
1.000
Friseurin/Friseur - pflichtversicherter Unternehmer
25.000,-- Euro x Gefahrklasse 3,80 x Beitragsfuß 2,06
────────────────────────────────── = 195,70 Euro
1.000
Jahresbeitrag für zwei Mitarbeitende in einer Krankengymnastikpraxis bei einer Jahresbruttolohnsumme (Entgelte) von 53.000,-- Euro
53.000,-- Euro x Gefahrklasse 4,38 x Beitragsfuß 2,06
────────────────────────────────── = 478,20 Euro
1.000
Jahresbeitrag für vier Mitarbeitende eines kirchlichen Jugendwohnheims bei einer Jahresbruttolohnsumme (Entgelte) von 53.000,-- Euro
53.000,-- Euro x Gefahrklasse 3,71 x Beitragsfuß 1,94
────────────────────────────────── = 381,46 Euro
1.000
Haben Sie Fragen zum Beitragssystem?
- Besteht die Möglichkeit, von der Vorschusszahlung befreit zu werden?
Nein. Der Vorstand der BGW regelt das Nähere zur Vorschusserhebung. Seit 2003 wird der Vorschuss für Pflichtversicherte nur noch von Unternehmen erhoben, deren aktueller Beitrag 15.000 Euro und mehr beträgt. Der Vorschuss wird in gleicher Höhe wie der aktuelle Beitrag erhoben.
- Kann ich meine Beiträge auch per Lastschriftverfahren durch die BGW einziehen lassen?
Ja, das entsprechende Formular finden Sie in unserer Rubrik "Formulare"!
- Gibt es bei der BGW ein Bonus-/Malus-System bzw. einen Schadenfreiheitsrabatt?
Von Unternehmerseite kommt des Öfteren der Vorschlag, die BGW möge ähnlich wie viele Privatversicherungen einen Schadenfreiheitsrabatt einführen. Dabei wissen die wenigsten, dass die BGW bereits ein Beitragsverfahren praktiziert, das dem Gedanken eines Schadenfreiheitsrabatts – wenngleich unter umgekehrten Vorzeichen – Rechnung trägt.
Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, den Beitragspflichtigen je nach Anzahl, Schwere oder der Höhe der Aufwendungen für die Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. Näheres bestimmt die Satzung.
Die BGW hat sich in ihrer Satzung ausschließlich für das Erheben von Zuschlägen zum Beitrag entschieden, weil durch diese Regelung nur Unternehmer belastet werden, für deren Unternehmen Versicherungsfälle festgestellt wurden. Die Einnahmen aus den Zuschlägen (jährlich über 1 Mio. Euro) werden umlagewirksam verbucht, so dass sie sich beitragssenkend für alle Unternehmen auswirken. Das Gewähren von Nachlässen wäre ebenso umlagewirksam und müsste durch eine Erhöhung des Grundbeitrags finanziert werden.- Warum hat sich die Höhe meines Beitrags im Vergleich zum Vorjahr verändert?
Änderungen in der Beitragshöhe sind in der Regel auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Der Beitragsfuß hat sich geändert
- Änderung der Gefahrklasse für Ihr Unternehmen
- Das gemeldete Entgelt für Ihre Mitarbeiter ist höher oder niedriger als im Vorjahr.
- Ihre Versicherungssumme hat sich geändert.
- Die Beitragssätze der Fremdumlagen haben sich verändert.
- Oder die Beitragssumme für die Beschäftigten (Umlagebetrag) übersteigt 15.000 Euro. Dann werden Vorschüsse in Höhe des Umlagebeitrages zusätzlich erhoben.
Bei der Berechnung helfen Ihnen unsere Berechnungsbeispiele.
- Warum fallen Säumniszuschläge an, obwohl ich den digitalen Lohnnachweis rechtzeitig eingereicht habe?
Ein Säumniszuschlag wird erhoben, wenn der festgestellte Beitrag nicht rechtzeitig bei uns eingegangen ist. Das fristgerechte Einreichen des digitalen Lohnachweises (ab Meldejahr 2018; zuvor Entgeltnachweis) hat auf die Erhebung von Säumniszuschlägen und deren Höhe keinen Einfluss. Da der Lohnnachweis Grundlage für die Beitragsberechnung ist, reichen Sie den Lohnnachweis bitte immer rechtzeitig ein.
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