Beitragsbescheid
Die BGW verschickt die Beitragsbescheide im April jedes Jahres. Für die Berechnung der Beiträge sind die Höhe des Entgelts beziehungsweise der Versicherungssumme, Ihre Gefahrklasse und der jährlich neu festzulegende Beitragsfuß maßgeblich (siehe Beitragssystem).
Bitte begleichen Sie Ihre Beiträge bis zum 15. des Folgemonats nach Eingang des Bescheides.
Verwenden Sie bitte möglichst die vorbereiteten Überweisungsträger. So helfen Sie, Verwaltungsaufwand und -kosten zu sparen. Sofern Sie Ihre Zahlungen in einer Sammelüberweisung zusammenfassen, senden Sie uns bitte zeitgleich mit Ihrer Überweisung einen Zahlungsaufteiler zu, damit wir die Beiträge richtig zuordnen können.
Sollten Sie der BGW bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung automatisch.
Informationen rund um das Beitragsverfahren haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
- Dem Beitragsbescheid lag ein Änderungsformular bei. Muss dieses Formular in jedem Fall ausgefüllt an die BGW zurückgesendet werden?
Nein. Schicken Sie die Änderungsanzeige nur ab, wenn sich wirklich etwas im Unternehmen geändert hat.
- Hat die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb Einfluss auf die Höhe des Beitrages?
Nein. Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach der Anzahl der "Köpfe", sondern ergibt sich aus der Höhe des Entgelts der Beschäftigten.
- Warum fällt für mein Unternehmen ein "Mindestbeitrag" an?
Der Jahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung errechnet sich nach dem meldepflichtigen Jahresbruttoentgelten der Beschäftigten. Liegt der auf Grundlage des Entgelts berechnete Beitrag unter dem Mindestbeitrag, so ist der Mindestbeitrag zu zahlen. Aktuell beträgt der Mindestbeitrag 40 Euro.
Für den Beitrag zur Unternehmerversicherung (Pflicht-, Höher oder freiwillige Versicherung) gilt diese Regelung nicht.
- Warum stehen auf dem Beitragsbescheid und dem Überweisungsträger unterschiedliche Beträge?
Grundsätzlich wird die Forderung in der letzten Zeile im Beitragsbescheid unter "Ihr Gesamtbeitrag" oder "Gesamtforderung" ausgewiesen. Wenn aber Rückstände oder Guthaben aus vorangegangenen Bescheiden bestehen, errechnen wir für Sie den Differenzbetrag und übernehmen den Forderungsbetrag ins Überweisungsformular. Diesen Betrag bitten wir Sie zu überweisen.
- Ich bin bei Ihnen als Unternehmer versichert. Setze ich als "Entgelt" meine Versicherungssumme oder mein Einkommen ein, um meinen Beitrag zu errechnen?
Ihr Einkommen spielt bei der Berechnung der Beiträge keine Rolle. Maßgeblich ist die Versicherungssumme. Mit der Berechnungsformel errechnen Sie Ihren Jahresbeitrag ohne Schwierigkeiten.
- Ist es richtig, dass ich für meine Unternehmerversicherung einen Bescheid über den Beitrag und daneben noch einen Vorschussbescheid auf diese Versicherung erhielt?
Ja! Alle Unternehmer erhalten separate Bescheide über den Beitrag für die/den
- Pflichtversicherung des Personals einschließlich Vorschussanforderung (bei Vorschusspflicht)
- Versicherung des Unternehmers (Pflicht-, Höher oder freiwillige Versicherung)
- Vorschuss für die freiwillige Versicherung oder die Höherversicherung.
Die BGW ist damit dem vielfach durch Unternehmer geäußerten Wunsch einer Trennung der Personal- und Unternehmerversicherung nachgekommen. Die Trennung der unterschiedlichen Versicherungen bringt mehr Transparenz in die Beitragsbescheide.
- Warum wird der Beitrag für die Unternehmerversicherung nicht nach meinem tatsächlichen Einkommen berechnet?
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unterliegen erfahrungsgemäß Schwankungen und lassen sich in der Regel erst nach Ablauf des Geschäftsjahres feststellen. Das Geschäftsjahr muss nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Letztlich wäre der Steuerbescheid abzuwarten. Sowohl die Leistungen im Schadensfall als auch die Beiträge könnten damit nicht zeitgerecht berechnet werden. Die BGW hat sich für die Versicherung nach festen Summen (Versicherungssumme) entschieden. Seit 01.01.2021 beträgt die Pflicht- beziehungsweise Mindestversicherungssumme für das gesamte Bundesgebiet einheitlich 24.000 Euro (bis 31.12.2020 23.000 Euro). Sie wird, wie andere Rechengrößen der Sozialversicherung in Deutschland auch, automatisch an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme steigt auch die Geldleistung im Versicherungsfall.
Unternehmer beziehungsweise Selbstständige können sich auf Antrag bis zum Höchstbetrag von zurzeit 96.000 Euro versichern (bis 31.12.2018 84.000 Euro).
Versicherungsberechtigt sind auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ohne Beschäftigungsverhältnis, die im Unternehmen mitarbeiten.
- Ich habe im letzten Jahr einen Beitragsvorschuss gezahlt. Wo finde ich diesen auf dem Beitragsbescheid wieder?
Geleistete Vorschüsse weist der Bescheid unter "Geleistete Zahlungen für ..." aus.
- Wer legt den Beitragsfuß fest?
Den Beitragsfuß beschließt der Vorstand der BGW jährlich neu. Vereinfacht gesagt, spiegelt der Beitragsfuß das Verhältnis zwischen den Entgelten/den Versicherungssummen und den Ausgaben der BGW wider. Der Beitragsfuß beträgt für:
- gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Unternehmen 1,94 (2019)
- alle anderen Unternehmen 2,06 (2019)
- Wie errechnet sich der Beitrag zur Berufsgenossenschaft?
Ihr Beitrag setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Das sind im Einzelnen das gemeldete Entgelt bzw. die Versicherungssumme, die Gefahrklasse und der Beitragsfuß. Hinzu kommen die Fremdumlagen. Zum leichteren Verständnis und zum Nachrechnen haben wir einige Berechnungsbeispiele für Sie zusammengestellt.
- Wo finde ich auf dem Bescheid den Betrag, den ich an die BGW zu überweisen habe?
Grundsätzlich wird die Forderung in der letzten Zeile im Beitragsbescheid unter "Ihr Gesamtbeitrag" oder "Gesamtforderung" ausgewiesen. Wenn aber Rückstände oder Guthaben aus vorangegangenen Bescheiden bestehen, errechnen wir für Sie den Differenzbetrag und übernehmen den Forderungsbetrag ins Überweisungsformular. Diesen Betrag bitten wir Sie zu überweisen.
Zurück zur Übersicht: FAQ "Beitrag" Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema "Beitrag". | mehr |
Aktuell: Beitragsbescheide 2019
Neuer Gefahrtarif
Kontakt für Versicherungs- und Beitragsfragen
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Donnerstag: 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr und 13 - 14.30 Uhr
Telefon: (040) 202 07 - 11 90 oder Kontaktformular