Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie die branchenspezifischen Arbeitsschutzstandards der BGW bleiben weiterhin bestehen. Gelten höhere Anforderungen durch die Arbeitsschutzverordnung des BMAS haben diese Vorrang und sind zu erfüllen. So müssen zum Beispiel Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Beschäftigten bis zum 15. März 2021 medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutz-Masken zur Verfügung stellen.
Weitere Hinweise zu den unterschiedlichen Masken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin finden Sie zudem weitere Empfehlungen zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2.