Coronavirus: Kinderbetreuung und Kindertagesstätten - Arbeitsschutz, Antworten auf häufige Fragen und Infos
Von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es ein Konzept für zeitlich befristete Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Außerdem: Antworten auf häufige Fragen und Tipps.
+++ Personal testen mit Antigen-Tests (26.03.2021) +++
Informationen zu Corona-Schnelltests im Betrieb Die BGW empfiehlt ihren Mitgliedsbetrieben, dem Personal regelmäßig Schnell- oder Selbsttests anzubieten - zum Schutz der Beschäftigten und aller weiteren Personen, mit denen sie beruflich Kontakt haben. | mehr |
DGUV: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in der Kinderbertreuung DGUV: Schutzstandard Kindertagesbetreuung in der Coronavirus-Pandemie (Stand 25.09.2020) mit Ergänzungen während der Gültigkeitsdauer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 27.01.2021 bis 15.03.2021. | mehr |
ONLINE-VERSION DGUV: Schutzstandard Kindertagesbetreuung in der Coronavirus-Pandemie Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen/ Kitas und in der Kindertagespflege. | mehr |
Ergänzend dazu: DGUV: Hintergrundinfos zum Schutzstandard Kindertagesbetreuung in der Coronavirus-Pandemie |
Antworten auf häufige Fragen rund um die Kindertagesbetreuung in der Coronavirus-Pandemie | mehr |
Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Die Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung hilft den Einrichtungen der Kinderbetreuung, ihre eigene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Sie verdeutlicht, welche Maßnahmen bei Infektionsgefährdungen durch SARS-CoV-2 zusätzlich umgesetzt werden können bzw. sollten. | zum Download |
Unser Tipp: Auch auf andere Vorgaben achten
Ergänzend – oder über die Standards der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehend – gibt es zu vielen Themen rechtliche Vorgaben, beispielsweise von Bundesländern oder Bund, die einzuhalten sind. Bitte informieren Sie sich umfassend, was für Ihren Betrieb gilt, etwa Vorgaben von Hygieneplänen oder zulässige Größen der betreuten Kindergruppen.
Informieren Sie sich bitte auch über relevante Aktualisierungen der Infos des Robert-Koch-Instituts (RKI) – und geben Sie diese an Beschäftigte weiter. Als Träger, Trägerin oder Führungskraft sorgen Sie bitte dafür getroffene Schutzmaßnahmen gegebenenfalls anzupassen.