Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes in dunklem Hemd spricht in sein Funkgerät.

Im Krankenhaus einen Sicherheitsdienst einsetzen? Anmerkungen und Tipps der BGW

Manche Krankenhäuser erwägen den Einsatz privater Sicherheitsdienste, um Gewalt gegen Beschäftigte und Sachbeschädigungen durch Patienten, Patientinnen, Angehörige und weitere klinikfremde Personen vorzubeugen. Dabei gibt es aus Sicht der BGW einiges zu bedenken.

Entscheidung sorgfältig abwägen

Berücksichtigt werden sollte bei der Entscheidungsfindung, dass ein Sicherheitsdienst in Dienstkleidung polarisieren kann. Was die einen als Schutz empfinden, weckt bei anderen – etwa aufgrund schlechter Vorerfahrungen – negative Gefühle, die zum Teil erst recht Aggressionen auslösen. Manche Menschen kann die Konfrontation mit uniformiertem Wachpersonal regelrecht triggern: Dann kommen negative Erinnerungen so stark hoch, dass die Person sich wie in der erinnerten Situation fühlt und entsprechend reagiert: beispielsweise ängstlich oder auch aggressiv. Denkbar ist das beispielsweise bei Migranten und Migrantinnen mit Gewalterfahrungen aus totalitären Ländern und bei wahnhaften Personen in einer akuten Schizophrenie.

Dennoch kann Sicherheitspersonal den Beschäftigten im Krankenhaus das Gefühl geben, beschützt zu sein. Manche erleben es auch als entlastend, sich angesichts dieser Unterstützung wieder störungsfrei ihrer eigentlichen Tätigkeit widmen zu können. Der Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes kann also dazu beitragen, den vielschichtigen Sicherheitsaufgaben eines Krankenhauses gerecht zu werden – allerdings nur als eine Maßnahme unter weiteren. Ein Sicherheitsdienst ersetzt kein aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitetes Präventionskonzept, das sich immer aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzt und gegebenenfalls auch ein Deeskalations- oder Aggressionsmanagement im Unternehmen einschließt.

Geeignetes Sicherheitspersonal einsetzen

Gerade in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes ist es wichtig, dass die dort eingesetzten Sicherheitskräfte bestimmte persönliche und soziale Kompetenzen mitbringen. Diese sind nur zum Teil trainierbar. Ein reiner Türsteher, der sich nur durch eine stabile, muskulöse Statur, nicht aber die nötige Sozialkompetenz auszeichnet, kommt nicht infrage. Genauso wenig jemand, der durch das Tragen einer Uniform mehr Geltung und Ansehen erzielen möchte und dann, wenn dieses Bedürfnis nicht erfüllt wird, leicht aus der Fassung gerät. Der Sicherheitsdienst im Krankenhaus sollte daher einer gründlichen Personalauswahl unterzogen sein. Unverzichtbar sind

  • psychische Stabilität und ein gesundes Selbstwertgefühl,
  • deeskalierendes Auftreten, ein sehr gutes Kommunikationsvermögen und Steuerungsfähigkeit sowie
  • hohe Kooperationsfähigkeit und soziale Empathie.

Von daher kommt der Qualität des Sicherheitsdienstes hier große Bedeutung zu. Alternativ zur Kooperation mit externen Firmen können Einrichtungen, die Sicherheitskräfte einsetzen möchten, auch in Erwägung ziehen, selbst entsprechendes Personal auszuwählen und einzustellen.

Auf angemessene Dienstkleidung achten

Eine bedeutende Rolle spielt zudem angemessene Dienstkleidung: Das Sicherheitspersonal sollte als solches erkennbar sein, seine Kleidung aber keine Ängste oder Aggressionen schüren. So bieten sich beispielsweise statt schwarzer Uniform mit Stiefeln eher einheitliche T-Shirts oder Sweatshirts an. Zudem sollte das Sicherheitspersonal grundsätzlich nicht bewaffnet in Erscheinung treten.

Organisatorische Begleitmaßnahmen treffen

Als Verhaltenskodex für Patientinnen, Patienten, Angehörige sowie weitere Besucherinnen und Besucher empfiehlt sich eine Hausordnung. Neben den geltenden Regeln kann dort festgehalten werden, wie vor Ort mit welchem abweichenden Verhalten umgegangen wird. Eine solche Hausordnung stärkt auch die Möglichkeit, Hausrechte durchzusetzen.

Weiter bieten sich eine strukturierte Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei an. Beispielsweise kann ein Runder Tisch etabliert werden, bei dem potenzielle Probleme besprochen sowie Abläufe und Verantwortlichkeiten geklärt werden – etwa hinsichtlich der Versorgung psychisch kranker Straftäterinnen oder Straftäter.

Einsatz evaluieren

Die BGW empfiehlt, den Einsatz von Sicherheitspersonal im Sinne einer Qualitätssicherung zu überprüfen. Dazu kann man das subjektive Sicherheitsempfinden in der Belegschaft sowie die Zahl und Schwere der Übergriffe vor dem Einsatz der Sicherheitskräfte sowie zu einem späteren Zeitpunkt erheben – und die Ergebnisse miteinander vergleichen.