Zwei Frauen im Gespräch, eine tröstet die andere

Qualifizierung von kollegialen Erstbetreuerinnen und -betreuern

Die BGW bietet Förderung an, wenn Betriebe kollegiale Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer ausbilden lassen möchten. Die so geschulten Kräfte leisten psychosoziale Erste Hilfe nach Extremerlebnissen. Informieren Sie sich hier über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten.

Immer wieder erleben Beschäftigte etwas, was sie traumatisieren kann: zum Beispiel wenn betreute Personen sie körperlich angreifen oder auch verbal attackieren oder sich gar das Leben nehmen. Psychische Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit können langfristige Folgen sein. Ziel der Qualifizierung von kollegialen Erstbetreuerinnen und -betreuern ist es, dass diese geschulten Kräfte den Betroffenen nach Extremereignissen schnell zur Seite stehen. Die akuten Stressreaktionen der Betroffenen sollen nicht stärker werden, und es gilt, Orientierung und Sicherheit zu bieten.

Kollegiale Erstbetreuerinnen und -betreuer kümmern sich ereignisnah innerhalb der ersten 48 Stunden um Betroffene, bieten psychosoziale Erste Hilfe an und steuern in dieser Zeit als Lotsinnen und Lotsen die weitere Betreuung der Betroffenen.

Kollegiale Erstbetreuer und -betreuerinnen im Betrieb zu haben ist nur dann sinnvoll und kann nur nachhaltig wirken, wenn in Ihrer Organisation nach Möglichkeit bereits unterstützende Strukturen und Prozesse vorhanden sind oder Sie diese entsprechend zeitnah aufbauen.

Voraussetzungen

Was Ihr Betrieb vor der Einführung der kollegialen Erstbetreuung idealerweise bereits haben sollte:

Liste: Voraussetzungen für die kollegiale Erstberatung

Förderung durch die BGW

Das besondere Plus: Wenn Sie bei einem der unten angegebenen und von der BGW zugelassenen Institute Ihre Qualifizierung durchführen, können Sie einen Teil der Kosten von uns fördern lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachweisen, dass Ihr Betrieb im Arbeits- und Gesundheitsschutz schon gut aufgestellt ist. Die Höhe des finanziellen Bonus beträgt mindestens 25 Prozent des Rechnungsbetrags.

Diese Leistungen können Sie bei der BGW einreichen

Grundsätzlich können Sie die Rechnungen aller Leistungen der aufgeführten Institute bei der BGW einreichen, die im Zusammenhang mit der Qualifizierung der kollegialen Erstbetreuung entstehen. Dazu gehören:

  • Seminare: Offene Seminarangebote, Inhouse-Seminare sowie Auffrischungsseminare, häufig als "Refresher" bezeichnet.

  • Supervision: Einige Institute bieten begleitend zur Qualifizierung Supervision für die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer an.
  • Beratung: Einige Institute bieten eine begleitende Beratung für das Unternehmen an, die direkt mit der Qualifizierung verbunden ist.

Anbieter und Anbieterinnen: Kollegiale Erstbetreuung

Hinweis: Vielfach werden für die kollegiale Erstbetreuung auch andere Begriffe wie "betrieblich-psychologische Erstbetreuung", "psychologische Ersthelfer", "Psychische Erste Hilfe" verwendet. Gemeint ist stets dieselbe Qualifizierung.

Burnon Zentrum für Burnout-Prävention, -Beratung und -Coaching

Konrad-Adenauer-Platz 17

40885 Ratingen

Dr. Dagmar Siebecke Einsatzgebiet: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg

Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Hamburg-Altona und Mitte e.V.

Sven Kessler

Institut für psychologische Unfallnachsorge

Dipl.-Psych. Monika Jendrny, Dipl.-Betriebsw. (FH) Heidrun Schell GbR (schell@unfallnachsorge.de) Einsatzgebiet: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

Institut ProDeMa

Rheinlandstraße 77

73312 Geislingen an der Steige

Gerd Weissenberger

KonfliktFit

Schillerstrasse 78

13158 Berlin

Ilka Fischer, Olaf Schmelzer

Krisen-Resilienz: Prävention

Ina Schönke

PART-Training GmbH

Auf der Altstadt 49

21335 Lüneburg

Jens Schikora

plus.M

PECON intakkt

Schneiderstraße 50

47798 Krefeld

Stefanie Schramm (s.schramm@intakkt.de), Britta Nett (b.nett@intakkt.de) Zusätzlich: Webinare sowie telefonische und videobasierte Beratung möglich Einsatzgebiet deutschlandweit; Hauptstandorte: Niederrhein/Ostwestfalen und Großraum Stuttgart/Ulm


Für Anbieter von Qualifizierungen zur kollegialen Erstbetreuung, die sich für eine Aufnahme in den Pool der BGW interessieren: Zurzeit nehmen wir keine Sichtungen von Bewerbungsunterlagen vor. Sobald dies der Fall sein wird, geben wir das auf dieser Seite bekannt. Bis dahin bitten wir Sie, von Bewerbungen abzusehen.

Antworten auf häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen