Unterweisungen

Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten. Betrachten Sie die Unterweisung deshalb nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance, alle in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.

Unterweisungsthemen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Hinweise zu den einzelnen Unterweisungsthemen finden Sie auch auf den Sicheren Seiten Ihrer Branche.

Bestimmte Arbeitsschutzthemen müssen Sie mindestens einmal jährlich (falls Sie Jugendliche beschäftigen halbjährlich) mit Ihren Mitarbeitenden besprechen.

Planen Sie die Termine rechtzeitig und tragen Sie Unterweisungsthemen und die Namen der Mitarbeitenden in den Unterweisungsplan ein. Denken Sie dabei auch an die Erstunterweisung vor Arbeitsbeginn.

Die Planungshilfe unterstützt Sie bei der Planung einer konkreten Unterweisung.

Führen Sie Protokoll, wen Sie zu welchem Thema unterwiesen, eingewiesen oder geschult haben. Nutzen Sie dazu das Formblatt Nachweis über Schulung/Unterweisung/Einweisung als Dokumentation, dass Sie Ihren Unternehmerpflichten nachgekommen sind. Lassen Sie sich jede Unterweisung von Ihren Mitarbeitenden per Unterschrift bestätigen.

Tipp: Unterweisungen müssen keineswegs langweilig und trocken sein. Integrieren Sie Unterweisungen in Ihre regelmäßigen Mitarbeiterbesprechungen. Zehn Minuten über ein Thema zu sprechen ist einfacher als einmal im Jahr alles abzuhandeln. Oder laden Sie einen externen Experten ein. Tipps, wie Sie eine Unterweisung motivierend und überzeugend durchführen, stehen in unserer Broschüre Unterweisen im Betrieb – ein Leitfaden.

Themen für die Unterweisung