Bekleidung

Bild vergrößern Frau in Schutzkleidung mit Handschuhen, Schürze, Mundschutz, Schutzbrille und Haube

Schutzkleidung soll - in Abgrenzung zur "normalen" Arbeitskleidung - die Beschäftigten vor Infektionen schützen. Was dazu gehört und was zu beachten ist.

Schutzkleidung soll die Beschäftigten vor Infektionen schützen und ist Teil der Hygienemaßnahmen. Der in der Pflege wahrscheinlichste Infektionsweg ist die Schmierinfektion. Schutzkleidung soll verhindern, dass die darunter getragene Arbeitskleidung oder die Hände mit infektiösen Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten kontaminiert werden.

Auch bei der Arbeit mit ätzenden, reizenden oder Allergien auslösenden Chemikalien (z. B. Reinigern) müssen die Beschäftigten geeignete Schutzkleidung tragen. Bei OP-Personal kann diese aus OP-Kittel und -Schuhen, OP-Handschuhen, Mund-Nasen-Maske oder Atemschutzmaske und manchmal auch Schutzbrille bestehen.

Viele Unternehmen lassen ihre Pflegekräfte in einheitlicher Dienstkleidung arbeiten und übernehmen den Einkauf, die Wäsche und Aufbewahrung. Soll die Kleidung mit industriellen oder desinfizierenden Waschverfahren gereinigt werden, kann das eine normale Haushaltswaschmaschine ohnehin nicht leisten. Dienstkleidung, die vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin gestellt wird, ist auch durch diese zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Arbeitskleidung, d.h. Kleidung der Beschäftigten, ist dann vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu reinigen oder desinfizieren, wenn diese Schutzfunktion übernommen hat und kontaminiert worden ist. Dabei muss auch nicht jede Kontamination tatsächlich sichtbar sein.

Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BioStoffV dafür verantwortlich, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist; die Arbeitskleidung ist regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln und zu reinigen. Die Beschäftigten haben die bereitgestellten Umkleidemöglichkeiten zu nutzen.

Was ist zu beachten?

In den Pausenräumen oder beim Essen darf die Schutzkleidung nicht getragen werden. Pflegekräfte legen die Schutzkleidung ab, bevor sie einen Pausenraum aufsuchen. Umkleideräume und Spinde müssen es ermöglichen, dass die Beschäftigten Schutzkleidung getrennt von der Arbeits- oder Privatkleidung aufbewahren können. Die Schutzkleidung wird vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin gesammelt und gereinigt, sofern es sich nicht um Einwegkleidung handelt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin stellt den Beschäftigten die Schutzkleidung in den erforderlichen Größen und in ausreichender Zahl.

Wer macht was?

Auch die weitere Persönliche Schutzausrüstung, wie die verschiedenen Handschuhe, stellt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in den erforderlichen Größen und in ausreichender Zahl. Was an welcher Stelle jeweils an Persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist, legt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Von oben bis unten sicher und geschützt

Persönliche Schutzausrüstung

Dresscode Pflege

Kleidung, Schuhe, Schmuck: Was Pflegende im Dienst tragen, ist nicht einfach Geschmackssache. Egal ob es ein einheitlicher Dienst-Look sein soll oder nicht: Hygienische Gesichtspunkte müssen beachtet werden - und wegen ungeeignetem Schuhwerk stolpern sollte auch niemand.

Dresscode Pflege