Risiko Nadelstich

Ein Einfallstor für Infektionen am Arbeitsplatz sind Nadelstichverletzungen, eine der häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitswesen. Dabei gab es bislang eine hohe Dunkelziffer. Mittlerweile ist es jedoch verpflichtend, ein innerbetriebliches Meldesystem zu etablieren. Nadelstichverletzungen lassen sich mit geeigneten Schutzmaßnahmen vermeiden.

Was ist eine Nadelstichverletzung?

Ob durch Nadel, Lanzette, Kanüle, Skalpell oder chirurgische Drähte verursacht: Zu Nadelstichverletzungen zählen jegliche Stich-, Schnitt- und Kratzverletzungen der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente, die mit fremdem Blut oder anderweitiger fremder Körperflüssigkeit verunreinigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wunde blutet oder nicht. Neben Personen, die unmittelbar mit stechenden oder schneidenden Instrumenten umgehen, können beispielsweise auch Reinigungskräfte Nadelstichverletzungen erleiden.

Wie kommt es zu Stich- und Schnittverletzungen?

Häufige Ursachen:

  • Es werden konventionelle Produkte eingesetzt, die sich nach Gebrauch nicht sichern lassen, obwohl Sicherheitsgeräte für diesen Einsatz beschafft werden könnten.
  • Instrumente werden nicht unmittelbar nach Gebrauch entsorgt. Es wird kein geeigneter Abfallbehäter genutzt oder dieser ist überfüllt.

Ein wesentlicher Aspekt beim Schutz vor Nadelstichverletzungen ist auch, dass Kanülen nach Gebrauch nicht in die Schutzkappe zurückgesteckt werden - also dass es kein "Recapping" gibt. Auch darf der Sicherheitsmechanismus von Geräten nicht durch Manipulation außer Kraft gesetzt werden.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie den Schutz vor Nadelstichverletzungen sicherzustellen. Maßnahmen sind auf Grundlage der Gefaehrdungsbeurteilung festzulegen.


Was kann getan werden? Maßnahmenbeispiele

Die wirksamste Prävention ist, Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel zu wählen, die spitze und scharfe medizinische Instrumente überflüssig machen. Je nach Tätigkeit können beispielsweise nadelfreie Infusionssysteme, Rundkörpernadeln, stumpfe oder Kunststoffkanülen zum Einsatz kommen.

Die Arbeitsabläufe werden mit dem Ziel optimiert, die Verletzungsgefahr so weit wie möglich auszuschließen. Dazu sollten alle möglichen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen ausgeschöpft werden.

Verletzungsgefährdende Tätigkeiten mit Infektionsgefahr werden mit Sicherheitsgeräten durchgeführt.

Die Arbeitsumgebung wird so auf die Arbeitsabläufe abgestimmt, dass Stich- oder Schnittverletzungen vermieden werden.

Vorgesetzte achten darauf, dass spitze oder scharfe Instrumente sicher verwendet werden.

Beschäftigte werden unterwiesen und haben genügend Zeit und Ruhe, bereitgestellte spitze oder scharfe Instrumente sicher anzuwenden und zum Beispiel in geeigneten Abwurfbehältern zu entsorgen. Recapping ist verboten.

Das Tragen doppelter Handschuhe bildet einen zusätzlichen Schutz gegen materialbedingte Perforation.

Die zentrale Handlungshilfe für Ihr Unternehmen - mit zugehörigem Leitfaden "Stich- und Schnittverletzungen" zum Vorgehen bei potenziell infektiösen Verletzungen oder Kontaminationen:

Was leisten Sicherheitsgeräte?

Detailaufnahme einer Hand, die eine Spritze mit Kanülenschutz hält

Sichere Geräte sind ein wesentliches Element des Infektionsschutzes.

Wo eine erhöhte Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr besteht, müssen zwingend Sicherheitsgeräte eingesetzt werden. Das ist der Fall:

  • bei der Behandlung und Versorgung von Personen, die nachweislich durch pathogene Erreger infiziert sind
  • bei der Behandlung fremdgefährdender Patientinnen und Patienten
  • im Rettungsdienst
  • in der Notfallaufnahme
  • in Krankenhäusern und Krankenstationen des Justizvollzugs

Sicherheitsgeräte sind Pflicht: Fehlen die vorgeschriebenen Sicherheitsgeräte zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Unfällen haftbar gemacht werden. Es kommt darauf an, ob ein bewusster Verstoß vorliegt.

Sicherheitsgeräte sind auch bei anderen Verrichtungen unverzichtbar, wenn durch mögliche Stichverletzungen eine Infektionsgefahr bestehen kann – insbesondere bei Blutentnahmen, jeglicher Punktion zur Entnahme von Körperflüssigkeiten oder beim Legen von Gefäßzugängen. Bei anderen Tätigkeiten ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung maßgebend. Sind für definierte Anwendungen allerdings keine Sicherheitsgeräte auf dem Markt, die den Anforderungen genügen, können unter Beachtung angepasster Sicherheitsmaßnahmen weiterhin herkömmliche Systeme verwendet werden.

Informationen zur Vermeidung von Stichverletzungen in der ambulanten und stationären Pflege

In allen Betrieben des Gesundheitswesens, speziell in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, ist es wichtig, dass stichsichere Geräte zur Verfügung stehen, wenn Beschäftigte die Handhabung übernehmen müssen. Dies gilt zum Beispiel auch für Insulin-Pens.

Die Arbeitsschutzpartnerschaft Hamburg unter der Federführung des Amtes für Arbeitsschutz hat Informationsblätter erarbeitet, die die Bereitstellung und Verwendung von Sicherheitsgeräten im Gesundheitsdienst fördern. Darin wird auf wesentliche Fakten zur Verwendung von Sicherheitsgeräten, weiterführende Informationen sowie wichtige rechtlichen Grundlagen verwiesen.

Es gibt ein breites Angebot von Sicherheitsgeräten. Ob die Produkte den Kriterien der TRBA 250 in gleicher Weise entsprechen und wie sie sich handhaben lassen, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wichtig sind in jedem Fall Geräteunterweisungen mit intensiver Schulung und Information der Anwenderinnen und Anwender, insbesondere wenn neue Produkte zum Einsatz kommen.

Was ist bei Unfällen zu tun?

Sollten trotz aller Präventionsmaßnahmen Stichverletzungen auftreten, ist es wichtig, zügig und sachgerecht zu handeln, um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu minimieren.

Sofortmaßnahmen:

  • Verletzung mit offener Wunde: Blutfluss fördern, aber nicht drücken, dann gut ausspülen mit fließend Wasser oder steriler Kochsalzlösung und/oder desinfizieren oder Wundspülung benutzen; größere Wunden mit steriler Auflage abdecken
  • Kontamination der Haut: intensive Desinfektion
  • Kontamination der Schleimhäute oder des Auges: intensive Spülung mit nächstmöglich Erreichbarem: Wasser oder isotonische Kochsalzlösung
  • sobald möglich: Eintrag ins Verbandbuch

Betroffene sollten dann umgehend eine durchgangsärztliche Praxis aufsuchen. In großen Einrichtungen besteht meist die Möglichkeit, zur Betriebsärztin, zum Betriebsarzt oder in die Nofallambulanz zu gehen.

Beachten Sie unseren Leitfaden "Stich- und Schnittverletzungen" zum Vorgehen bei potenziell infektiösen Verletzungen oder Kontaminationen. Das Faltblatt kann bestellt und vor Ort ausgehängt werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet ein abgestimmtes Nachsorgeschema nach Nadelstichverletzung: Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material.


Arbeitsunfall oder Verdacht auf eine Berufskrankheit?

Meldesystem etablieren: Aus Vorkommnissen lernen

Eine wirksame Unfallverhütung beruht auch auf Erkenntnissen aus vorangegangenen Nadelstichverletzungen. Werden alle Unfälle lückenlos erfasst und systematisch ausgewertet, lassen sich sich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ableiten.

Nadelstichverletzungen im Berufsalltag müssen nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) im Betrieb anonymisiert ausgewertet werden. Dabei hilft der Online-Analysebogen der BGW zu Arbeitsunfällen mit Blutkontakt.