FFP-Masken ohne Ventil - Illustration

Filtrierende Halbmasken – FFP-Masken Mit und ohne Ausatemventil

Filtrierende Halbmasken, oft auch FFP-Masken genannt, schützen vor dem Einatmen kleinster, gesundheitsschädlicher Partikel wie Tröpfchen und Aerosole – auch vor solchen, die andere Personen ausgeatmet haben können. Deshalb sind sie in beruflichen Situationen notwendig, in denen man sich vor chemischen oder biologischen Stoffen schützen muss.

Welche Bezeichnungen gibt es?

  • FFP-Masken (FFP kommt aus dem Englischen und steht für: filtering face piece)
  • Partikelfiltrierende Halbmasken
  • Partikelfiltrierender Atemschutz

Welche Masken-Typen gibt es?

Bei den filtrierenden Halbmasken gibt es je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters die Einteilung in FFP1, FFP2 oder FFP3. Je höher die Zahl, desto größer ist die Schutzwirkung. Wenn Ihnen andere Bezeichnungen für filtrierende Masken begegnen, stammen diese höchstwahrscheinlich aus einem Land außerhalb der EU.

  • FFP 1 R oder NR 
  • FFP 2 R oder NR (Mindeststandard für COVID-19 - Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, TRBA 250)
  • FFP 3 R oder NR

Welche Normen gelten?

Partikelfiltrierende Halbmasken müssen die Anforderungen der Europäischen Norm DIN EN 149 "Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung" erfüllen. Die deutsche Fassung: DIN EN 149:2001+A1:2009.

FFP-Masken gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Es gelten die Anforderungen der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (Verordnung (EU) 2016/425).

Wozu werden FFP-Masken eingesetzt?

Partikelfiltrierende Halbmasken sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Sie werden als Atemschutz gegen Aerosole eingesetzt – das sind Gemische aus Gasen sowie festen oder flüssigen Partikeln.

Entscheidend für die Schutzwirkung ist die Gesamtleckage. Diese setzt sich zusammen aus dem Filterdurchlass und der so genannten Verpassungsleckage, die durch Undichtigkeiten zwischen der Dichtlinie der Maske und dem Gesicht des Trägers entsteht. Nach DIN EN 149 werden beide Eigenschaften der FFP-Masken geprüft.

Als gesamte nach innen gerichtete Leckage (Gesamtleckage) für die einzelnen Geräte sind nach dem Prüfverfahren der DIN EN 149.

FFP1 max. 22 Prozent, FFP2 max. 8 Prozent, FFP3 max. 2 Prozent. Quelle: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege | TRBA250, Seite 79.

Schutz vor kleinsten, gesundheitsschädlichen Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen

Konkret schützen partikelfiltrierende Halbmasken davor, dass man zum Beispiel winzige Tröpfchen aus der Atemluft einer anderen Person einatmet. Auch bei der Arbeit mit infektiösem Material im Labor werden sie eingesetzt.

Wichtig
  • FFP1 als Basisschutz: FFP1-Masken besitzen nur eine geringes Abscheidevermögen. Sie dürfen nicht gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe, mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 eingesetzt werden. Hier muss mindestens eine Maske der Klasse FFP2 benutzt werden.
  • FFP2 als erhöhter Schutz: FFP2-Masken besitzen eine mittleres Abscheidevermögen. Für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe, die in Risikogruppe 2 eingestuft sind, muss mindestens eine partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse FFP2 benutzt werden.
  • FFP3 als Schutz in besonderen Fällen: FFP3-Masken besitzen eine hohes Abscheidevermögen. Partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP3 dürfen gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risiko gruppe 3 und Enzyme eingesetzt werden. Zur Reduzierung der Belastung auch mit Ausatemventil möglich, aber erst nach tätigkeitsbezogener Gefährdungsbeurteilung.
  • Mit Ventil nur Eigenschutz, kein Fremdschutz: Hat die FFP-Maske ein Ventil, wird nur die eingeatmetete Luft gefiltert - der Fremdschutz entfällt. Das heißt: Sollte die masketragende Person Aerosole ausatmen, gelangen diese durch das Ventil in die Luft.
Bild vergrößern Illustration einer FPP Maske ohne Ventil zum Eigen- und Fremdschutz sowie einer FFP2-Maske mit Ventil.

Links: FPP-Maske ohne Ventil zum Eigen- und Fremdschutz.
Rechts: Mit Ventil hat die FFP-Maske nur Eigenschutzfunktion.

Woran sind Masken, die in der europäischen Union zugelassen sind, erkennbar?

Sie möchten Masken kaufen und haben ein konkretes Produkt vor Augen? Achten Sie auf die Beschriftung der Masken sowie - bei Produkten, die in der europäischen Union zugelassen sind - die EU-Konformitätserklärung, um qualitativ hochwertige filtrierende Halbmasken zu erkennen. 

Bild vergrößern Illustration einer FPP Maske ohne Ventil mit Beschriftung: Hersteller, Produktbezeichnung und weitere

Ist die Kennzeichnung auf dem Produkt vollständig?

  • Herkunft: Sind Hersteller- und Produktbezeichnung vorhanden?
  • Angewendete Norm: Ist die für das Herkunftsland geltende Norm EN 149:2001+A1:2009 aufgedruckt?
  • CE-Kennzeichnung: Ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung bzw. dem Produkt aufgedruckt?
  • Schutzklasse: Welche ist angegeben? Passt sie zum Verwendungszweck?
  • Nummer der Prüfstelle: Enthält die Kennzeichnung die vierstellige Kennziffer der Prüfstelle? Es gibt auch Produkte ohne Nummer der Prüfstelle, wenn der Hersteller selbst die Konformität mit der Norm geprüft hat.
  • Existiert die Prüfstelle: Auf dieser Liste der Europäischen Kommission sind die Kennziffern der Prüfstellen aufgelistet ("Notified Bodies NANDO")
  • Haltbarkeit (auf der Maske optional): Ist die Haltbarkeit nicht überschritten?

Weitere wichtige Punkte:

  • Musterexemplare: Sind sie verfügbar und liegen sie tatsächlich vor?
  • Konformitätserklärung: Ist sie für das konkrete Produkt verfügbar?
  • Etikettierung: Ist die Etikettierung in Ordnung, also nicht verändert, überklebt oder manipuliert?
  • Einheitlichkeit: Stimmen die Angaben auf Verpackung und Produkt überein? Gibt es keine widersprüchlichen Angaben wie zum Beispiel unterschiedliche Bezeichnungen oder Normen?
    Quelle und weitere Hilfestellungen: Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken (BAuA)

Hintergrund: Konformitätserklärung

Falls sie unsicher sind, ob die Maske den geltenden Anforderungen entspricht, können Sie die Konformitätserklärung prüfen lassen. In Europa muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) den grundlegenden Anforderungen der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (Verordnung (EU) 2016/425) entsprechen. Bevor ein Unternehmen PSA auf den europäischen Markt bringt, ist eine EU-Konformitätserklärung abzugeben. Darin verpflichten sich Hersteller, dass sie die in der Richtlinie enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten haben. Erst dann dürfen und müssen sie die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der PSA anbringen.

Filtrierende Halbmasken richtig anwenden

Verwendung von FFP2-Masken

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
  • Beschäftigte unterweisen; Dokumentation der Unterweisung nicht vergessen
  • Auf- und Absetzen von FFP-Masken demonstrieren und üben
  • Gebrauchsdauer festlegen

Wie lange ist die Gebrauchs- und Erholungsdauer?

In der Gefährdungsbeurteilung müssen für das Tragen von Halbmasken mit Filter sowohl die Gebrauchsdauer als auch die Erholungsdauer geplant werden. Empfehlungen dazu werden in der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" gegeben. Erholungsdauer ist dabei der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Gebrauchsintervallen eines Atemschutzgerätes, der zur Erholung dient. Die Erholungsdauer schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus. Erholungszeiten vom Tragen einer Maske können auch dadurch erreicht werden, dass Tätigkeiten mit und ohne Maske im Wechsel geplant werden. Unabhängig davon sind die Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten.

Halbmasken mit Filter stellen als Atemschutzgeräte Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dar und unterliegen bei beruflicher Verwendung dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung. Die Empfehlungen zu der Gebrauchsdauer, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von Halbmasken mit Filter beruhen auf der Eingruppierung der Atemschutzgeräte in Gruppen gemäß AMR 14.2.

Dabei ist stets zu beachten, dass es sich um Anhaltswerte handelt, bei denen je nach Lage vor Ort auch abgewichen werden kann. Ziel ist es, die Maske tragende Person ausreichend zu schützen und zugleich eine Überbeanspruchung auszuschließen.

Verbindliche Trage- und Erholungszeiten können ohne Berücksichtigung von situations- und personenbezogenen Faktoren nicht festgelegt werden.

Hinweise zum korrekten Sitz von FFP-Masken

Masken müssen individuell zur Kopf- und Gesichtsform passen. Daher sind gegebenenfalls mehrere Modelle auszuprobieren.

Prüfung mit Überdruck:

Nach dem Anlegen der partikelfiltrierenden Halbmaske ist das Ausatemventil (sofern vorhanden) zu verschließen. Durch leichtes Ausatmen der Luft entsteht in der Maske ein spürbarer Überdruck. Bei Ausströmen von Luft über den Dichtrand muss die Maske neu angepasst werden. Ist ein Verschließen des Ausatemventils nicht möglich, kann diese Methode nicht angewendet werden.

Prüfung mit Unterdruck:

Die partikelfiltrierende Halbmaske ist mit beiden Händen zu umschließen. Durch tiefes Einatmen und Anhalten der Luft entsteht in der Maske ein Unterdruck. Bei Einströmen von Luft über den Dichtrand muss die Maske neu angepasst werden.

Achtung Bartträger:

Beim Tragen eines Bartes im Bereich der Dichtlinie von Atemschutzgeräten ist die erwartete Schutzwirkung wegen des schlechten Dichtsitzes nicht zu erreichen.